1Rosi1
Hallo Frau Bader Ich habe am 02.12.12 meine Sohn Jakob bekommen und bin jetzt wieder schwanger bekomme am 20.01.16 unseren zweites Kind und hab ab 09.12.15 Mutterschutz da meine Elternzeit am 02.12.15 ausläuft habe ich beim Arbeitgeber für die Zwischenzeit unbezahlten Urlaub beantragt. Bei meiner Krankenkasse AOK Biberach hat man mir gesagt das ich somit Recht auf Mutterschaftsgeld auch vom Arbeitgeber hätte. Stimmt das ? Weiß nicht ob es wichtig ist hab ca. 1Jahr in Elternteilzeit gearbeitet bis zum Juli.2015 als Nettopauschal. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen Rosi
Hallo, ja, das stimmt. Trotzdem mindert es das Elterngeld. Können Sie keinen bezahlten Urlaub nehmen? Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, hast Du. Das sind doch nur 4 Arbeitstage dazwischen. Nimm lieber normalen Urlaub um keine Lücke zu haben. Tage hast Du ja, alleine im neuen Mutterschutz erwirbst Du ja neue Urlaubstage.
1Rosi1
´Hallo heißt das wenn ich nur Urlaub nehme bekomme ich den vollen Anteil Mutterschaftsgeld von meiner Vollzeitstelle ?
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