Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Höhe meines Lohnes während Beschäftigungsverbotes

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Höhe meines Lohnes während Beschäftigungsverbotes

sonnenblume1992.

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Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell im 3 Lehrjahr. Ende Mai habe ich meine mündliche Abschlussprüfung und zum 1. Juni habe ich meinen übernahmevertrag in vollzeit unterschrieben. Vorausgesetzt ich gehe zum 15. Juni ins beschäftigungsverbot, da ich im Einzelhandel arbeite und schon jetzt merke, dass ich wegen der schweren Lasten oder Stundenlangem kassieren Schmerzen im Bauch habe. Wonach wird mein Lohn berechnet im beschäftigungsverbot? Das was ich ab 1. Juni in meinem neuen Vertrag bekomme auf 40 Stunden oder nach den letzten 13 Wochen (was dann meinem ausbildubgsgehalt entsprechen würde) Ich hoffe sie können mir helfen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen den LOhn, den Sie ohne BV erhalten würden. Primär soll der AG Sie aber umsetzen (zB Kasse). Liebe Grüße NB


Dojii

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Wenn dir dein Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot (BV) ausstellt bekommst du ab dem 01.06. das, was du auch ohne BV bekommen würdest, also den Vollzeitlohn. Dass du vorher weniger verdienst hast, spielt keine Rolle.


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