Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell im 3 Lehrjahr. Ende Mai habe ich meine mündliche Abschlussprüfung und zum 1. Juni habe ich meinen übernahmevertrag in vollzeit unterschrieben. Vorausgesetzt ich gehe zum 15. Juni ins beschäftigungsverbot, da ich im Einzelhandel arbeite und schon jetzt merke, dass ich wegen der schweren Lasten oder Stundenlangem kassieren Schmerzen im Bauch habe. Wonach wird mein Lohn berechnet im beschäftigungsverbot? Das was ich ab 1. Juni in meinem neuen Vertrag bekomme auf 40 Stunden oder nach den letzten 13 Wochen (was dann meinem ausbildubgsgehalt entsprechen würde) Ich hoffe sie können mir helfen.
von sonnenblume1992. am 15.03.2023, 17:14