Linii94
Hallo, ich hätte da ein besonderes Anliegen. Ab dem 01.09(wahrscheinlich) würde bei mir die Elternzeit anfangen. Ich habe mich meinem Chef gegenüber nicht ganz fair verhalten und er bat mich darum, bis Ende des Jahres zu kündigen, da mein Job auf jeden Fall nicht mehr da sein wird. Eigentlich hätte er mich letztes Jahr betriebsbedingt kündigen müssen, weil wir null Arbeit hatten. Er hat es nicht gemacht, weil er wusste, dass mein Mann und Ich Nachwuchs wollen. Ich möchte auch auf keinen Fall wieder in Firma zurück. Er meinte, dass ich keinen finanziellen Nachteil dadurch hätte und er sich auch mit einem Anwalt und seinem Steuerberater darüber unterhalten hat. Mir stellt sich da jetzt folgende Frage. Ich würde gerne wissen wie dann mein Elterngeld berechnet wird, wenn ich während der 2 jährigen Elternzeit(die beantragen werde), wieder schwanger werde? Ich wäre ja theoretisch arbeitslos. Grundsätzlich ist mir, dass man selbst nicht kündigen sollte. Wird das Elterngeld dann immer noch anteilig von meinem alten Gehalt gerechnet, bekomme ich den Mindestsatz oder wird das anteilig vom Arbeitslosengeld berechnet? Vielleicht weiß ja jemand etwas darüber. Vielen Dank im Voraus :)
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Das 2. Elterngeld bemisst sich auch nach den 12 Monaten vor Geburt. Monate mit Elterngeld bis 14. Lebensmonate und mit Mutterschaftsgeld kannst du ausklammern lassen. Die werden dann von früher genommen. Daraus ergibt sich dass das zweite geboren sein muss wenn Kind 1 ungefähr 14/15 Monate alt ist. Aber ohne AG hast du keine Elternzeit. Und du bist nur solange versichert, wie du Elterngeld beziehst
Ani123
Bei einer Schwangerschaft während der EZ können sie diese zum Beginn des Mutterschutzes beenden und bekommen ihr Gehalt, so wie jetzt auch. Ohne AG bekommen sie nur den Anteil von der KK. Während der EZ können sie TZ in EZ woanders arbeiten. Würden sie dann schwanger, EZ beenden und Mutterschutzgeld aus jetziger Tätigkeit erhalten.. Um TZ in EZ zu arbeiten brauchen sie die Zustimmung ihres AG. Das könnte bei ihnen schwierig werden, wobei er das nur aus bestimmten Gründen ablehnen darf, weil ihm dadurch keine Nachteile entstehen. Sie könnten auch noch das 3. Jahr EZ dran hängen. Das geht ohne Zustimmung vom AG. Ohne AG keine EZ. Ohne EG werden die KK-Beiträge nicht gezahlt. Besteht die Möglichkeit beim Mann mitversichert zu werden? Wenn ja gut, wenn nein bleibt ihnen nur sich freiwillig gesetzlich zu versichern (ca. 200 € / mtl.). Wenn sie selber kündigen bekommen sie bei der Agentur für Arbeit eine 3-monatige-Sperre und das auch wenn sie jetzt kündigen würden und sich erst nach der EZ arbeitssuchend melden. Finanziell wäre die eigene Kündigung zu ihrem Nachteil (Stichpunkte: KK-Beitrag, Sperre, Mutterschaftsgeld).. Ich würde an ihrer Stelle nicht kündigen und in EZ gehen. Wenn möglich TZ in EZ woanders arbeiten oder kündigen wenn ich eine neue Stelle habe bzw. zum Ende der EZ (im Idealfall mit neuem Job, den ich dann anfange). Evtl. noch um das 3. Jahr EZ verlängern. Sollte ich während der EZ schwanger werden diese zu Beginn des Mutterschutzes beenden. Nicht genommene EZ bleibt und kann bis zum 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. Ob das meinem AG passt wäre mir da egal. Ich denke da an meine Vorteile. Und egal wie unfair sie waren, wenn es wirklich schlimm gewesen wäre hätte ihr AG sie abgemahnt oder gar gekündigt. So scheint es nicht zu sein und er versucht sie jetzt darüber loszuwerden, dass sie selber kündigen sollen. Vielleicht ahnt er, dass sie noch ein Kind möchten und will Kosten sparen. Natürlich ist es für ihn Mehraufwand bei der Personalsuche, weil er nur befristet einstellen kann. Unbefristet ist lukrativer.
Linii94
Im Grunde genommen bin ich letztes Jahr fürs Nichtstun bezahlt worden. Wir hatten leider absolut keine Arbeit. Er hat mich nicht gekündigt, weil er wusste, dass mein Mann und ich Nachwuchs möchten. Ich habe auch nach anderer Arbeit gesucht, aber nichts gefunden. Er hat sich persönlich angegriffen gefühlt, weil ich bei der Urlaubsbesprechung auf keinen Urlaub vor dem Mutterschutz verzichten möchte, bzw. es nicht vorgeschlagen habe und immer von meinem Anspruch gesprochen habe. Hat er aber erwartet, weil er mich nicht gekündigt hat. Natürlich hätte ich sagen können, dass ich auf etwas Urlaub verzichte, wenn ich gebraucht werde und ich körperlich in der Lage dazu bin. Er hat mich auch öfter mal nach Hause geschickt. Wir wissen aktuell nicht wo wir anfangen sollen. Alles was letztes Jahr nicht an Arbeit da war haben wir dieses Jahr. Ich werde ihm den Gefallen sicher nicht tun, da das Elterngeld ja vom Staat und nicht vom AG gezahlt wird. Er hat einfach keine Lust sich bei seinem Vorgesetzten zu rechtfertigen, weil er mich nicht gekündigt hat.
Linii94
Ich muss noch dazu sagen, dass ich erst in der EZ kündigen soll. Da ich nicht zum Ende der EZ kündigen würde, sondern kurz nachdem ich in EZ bin, hätte ich auch nur 4 Wochen Kündigungsfrist.
KielSprotte
Aber dir ist schon klar, dass du nur den Mindestsatz bekommen würdest, wenn er dir gekündigt hätte? Das EG selbst wird zwar nicht vom AG gezahlt, aber die Höhe verdankst du deinem Chef der dich durchgeschleppt hat, obwohl er anderes hätte tun müssen. Und jetzt wo die Kollegen und der Chef dich brauchen................nein, fair ist das nicht von dir.
Mitglied inaktiv
Dein AG hat dir nicht gekündigt obwohl er es hätte müssen. Und nun willst du ihm beim Urlaub nicht entgegen kommen... Und du planst Kind 2 obwohl Kind 1 noch nicht mal geboren ist. Naja meine Antwort bleibt. Kündigst du hast du keine Elternzeit mehr und damit nur über das Elterngeld versichert.
Linii94
Ich plane ja nicht wirklich. Ich wollte ja nur mal wissen wie das dann berechnet wird. Er meinte ja was von keinem Nachteil und das wollte ich halt mal erfragen. Also für den Fall das.
Linii94
Ich habe nie gesagt, dass ich auf meinen kompletten Urlaub bestehe. Natürlich hätte ich auch auf ein paar Tage verzichtet, wenn es mir gut geht. Man muss auch noch dazu sagen, dass er in den letzten Jahren so gut wie nie Überstunden bezahlt hat. Ich habe immer alles für die Firma gegeben. Er sagte nur, ich müsste das nicht machen, aber er würde mich darum bitten. Er hat mit dem Elterngeld ja nichts zutun. Er zahlt es ja nicht
Linii94
Aber wie sieht es denn aus, wenn ich Ende November kündigen würde. Mittendrin habe ich nur 4 Wochen Kündigungsfrist. Da bekomme ich ja schon EG. Können dir mir dann die Zahlungen kürzen,? Ich wäre ja dann ab Januar arbeitslos oder zahlen die ganz normal weiter, weil ja alles beantragt ist und schon gezahlt wird?
Mitglied inaktiv
Solange du Elterngeld beziehst, bist du versichert kostenlos. Auch wird nix am Geld gekürzt. Aber läuft das Elterngeld aus, musst du dich selbst versichern oder Familienversicherung Alg1 gibt es nur bei entsprechender Kinderbetreuung. Und ab dem Zeitpunkt der Kündigung hast du keine Elternzeit mehr.
Linii94
Genau das wollte ich wissen. Danke! :)
Mitglied inaktiv
Nachteile hast du aber trotzdem Keine Elternzeit, kein AG, alg1 geht nur mit Kinderbetreuung, zweites Kind wird evtl außerhalb der Elternzeit geboren, dann evtl kein Mutterschaftsgeld, Elterngeld auch weniger usw
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