Sehr geehrte Frau Bader,
Aktuell befinde ich mich in den letzten zwei Monaten meine Elternzeit (24 Monate). Am 01.09.2021 werde ich wie gewohnt meine Vollzeitstelle wieder antreten.
Erfreulicherweise durften wir erfahren, dass ich erneut schwanger bin (4 Wochen).
Jetzt würde ich gerne wissen, da ich während der Elternzeit schwanger geworden bin, ob ich Anspruch auf die selbe Elterngeldhöhe habe?
Vielen Dank
von
Bali2019
am 30.07.2021, 16:13
Antwort auf:
Werde ich weiterhin Elterngeld in der selben Höhe erhalten
Hallo,
Bemessungsgrundlage sind die letzten Zwölf Monate vor der Geburt. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld und Elterngeld eines vorherigen Kindes bis zu dessen vierzehnten Lebensmonat können ausgeklammert werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.07.2021
Antwort auf:
Werde ich weiterhin Elterngeld in der selben Höhe erhalten
Nein...
Das Elterngeld bemisst sich auf die letzten 12 Monate vor Geburt.
Ausgeklammert werden Monate mit Mutterschaftsgeld und EG längstens 14 Monate. Das du in Elternzeit warst spielt keine Rolle!
Dein vollzeitgehalt zählt ab sept ja voll dazu.
Und bonus Geschwisterbonus bis Kind 1 3 Jahre gibt es auch noch
von
MamaausM
am 30.07.2021, 16:27