Guten Tag,
Unsere Situation ist Folgende:
- am 20.01.2020 ist unser erstes Kind auf die Welt gekommen. Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt und beziehe Basis-Elterngeld für die Monate 1 -2 und Elterngeld Plus für die Monate 3 - 22. (Momentan 829€)
vor dem ersten Kind habe ich vollzeit gearbeitet.
Grundsätzlich besteht baldiger Kinderwunsch für ein zweites Kind - 24 Monate nach der Geburt von Matilda. wir haben gehört, dass es sinnvoll wäre, wenn innerhalb der zwei Jahre Elternzeit das zweite Kind auf der Welt ist.
Stimmt dies im Bezug auf die Höhe des Elterngeldes????? Wieviel Elterngeld würden wir im etwa bekommen, wenn das zweite Kind innerhalb der 2 Jahre Elternzeit auf die Welt kommt?
Wie müssten wir vorgehen, wenn das zweite Kind beispielsweise im Dezember 2021 auf die Welt kommen würde??? auf was müssen wir achten, oder was wäre wichtig dabei?
Viele Grüße
von
KaMa85
am 06.02.2021, 17:11
Antwort auf:
Höhe Elterngeld bei zweitem Kind?
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es
nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R).
Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.02.2021
Antwort auf:
Höhe Elterngeld bei zweitem Kind?
Für das gleiche Elterngeld musst das zweite so kommen, das Kind 1 so 16/17 Monate alt ist.
Es werden nämlich Monate mit Elterngeld längstens bis zum 14. Lebensmonat ausgeklammert plus die Monate mit Mutterschutz.
Wenn schwanger innerhalb der EZ muss die lfd Elternzeit zum neuen Mutterschutz schriftlich von dir beendet werden. Per Brief an den AG mit Nachweis der Schwangerschaft. Dann bekommst du den vollen Anteil am Mutterschaftsgeld.
Auch sollte das restliche Elterngeld sich vorher ausgezahlt werden. Elterngeldstelle das mitteilen. Umwandlung in Basis EG geht ab Monat 13 des Bezugs.
Mitglied inaktiv - 06.02.2021, 17:27