Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld in voller Höhe trotz Krankengeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld in voller Höhe trotz Krankengeld

Rike1989

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Sehe gwehrte Frau Bader, ich habe mit 27 eine zweite Ausbildung zur Erzieherin begonnen. In der Zeit bekam ich nur einen sehr geringen Bafög-Satz. Seit Juli 2019 bin ich nun in einer KiTa tätig. Da bei mir alle Titer vorhanden sind, komme ich nicht ins Beschäftigungsverbot. Aufgrund extrem starkem Sodbrennen (weder schlafen noch überhaupt etwas Essen ist mir möglich, hierdurch ständige Übelkeit usw.) muss ich nun jedoch immer mal wieder krankgeschrieben zu Hause bleiben. Da ich mich erst in der 9. SSW befinde, kanm dieser Zustand wohl auch noch anhalten. Ein "Verschieben" der 12-monatigen Berechnungszeit für das Elterngeld ist also bei mir im Grunde nicht möglich... Bin ich hier nun generell benachteiligt & muss mit einem geminderten Elterngeldsatz rechnen, falls ich in das Krankengeld fallen sollte? Vor der Ausbildung war ich aufgrund einer Krebserkranung meines Vaters fast 2 Jahre gar nicht arbeiten, davor habe ich in einem anderen Beruf gearbeitet. Nun habe ich natürlich ständig Angst mich krankschreiben zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Rike M.


Mitglied inaktiv

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Sollte die au schwangerschaftsbedingt sein, kannst du die Monate mit Krankengeld verschieben lassen.


Felica

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Geburtstermin also Anfang Oktober, damit Mutterschutzs beginnt wahrscheinlich so Ende August. Dann bleibt wirklich nicht viel zum verschieben. Da hast du Recht. Bist ja jetzt bereits schon in dem Bereich das du Nullrunden hast, ist echt doof. Wenn ich das richtig sehe und Mutterschutz beginnt im August wäre für dich das EG von Juli2020-Juni 2020 relevant. Wenn du im Juli erst Einkommen hattest wäre der Juni jetzt also schon Nullrunde, außer du verzichtest auf die paar Tage Mutterschutz im August damit der auch noch in die Berechnung einfließen kann. Wenn es dich beruhigt, die Übelkeit wird meistens so ab der 12ten - 14ten SSW wieder. Ansonsten lasse dir was vom Arzt verschreiben oder frage bei der Hebamme nach welche Tricks sie kennt. Bei mir hat es geholfen möglichst alle 1-2 Std eine Kleinigkeit zu essen, was da einem gut tut muss man testen. Bei mir galt echt, Hauptsache Magen nicht leer und Blutzucker konstant, dann ging es. Bei den Krankmeldungen halt rauf achten welche Kürzel draufstehen. Krankengeld gibt es wenn du entweder wegen der gleichen Sache 6 Wochen krank geschrieben bist, am Stück oder gestückelt. Oder aber wenn es von einer Diagnose direkt ohne Unterbrechung in die nächste geht welche im Zusammenhang steht. Also könnte es bei dir sinnvoll sein auf den schwangerschaftsbezug zu verzichten. Taucht der nämlich überall auf, gilt es als eine Diagnose, selbst wenn du mal schwangerschaftsbedingt wegen Übelkeit daheim bist oder mal mit Rücken. Bespreche dich da am besten frühzeitig mit Arzt und auch mit der Krankenkasse. Alles Gute.


Rotkehlchen

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Die Antwort von Frau Bader ist meines Erachtens verkürzt und in deinem Fall nicht richtig. Wie du selbst schon erkannt hast, würden bei Ausklammerung von Monaten mit schwangerschaftsbedingtem Krankengeldbezug ja weiter zurückliegende Monate zur Elterngeldberechnung herangezogen, in denen du noch in der Ausbildung warst und weniger Einkommen hattest... Wenn du tatsächlich so lange bzw. so häufig mit der gleichen Diagnose krank sein solltest, dass du ins Krankengeld fällst, und wenn das Krankengeld höher ist als dein Einkommen während der Ausbildung, wäre es wohl in deinem Fall tatsächlich besser, du würdest wegen einer nicht-schwangerschaftsbedingten Diagnose krank geschrieben... Wenn ich Paragraf 2b Nr.3 BEEG („bleiben Kalendermonate unberücksichtigt, in denen...“) richtig lese, erfolgt die Ausklammerung von Zeiten mit schwangerschaftsbedingtem Krankengeld nämlich automatisch, das kann man sich nicht aussuchen... Wärest du hingegen aus nicht maßgeblich durch die Schwangerschaft bedingten Gründen krank, so würde zumindest das Krankengeld der Berechnung zugrunde gelegt. Ich wünsche dir, dass es dir bald besser geht und das Problem sich erst gar nicht stellt!


85kathali

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Als Erzieherin bekommt man aber doch in der Regel im letzten Ausbildungsjahr (Anerkennungsjahr) Geld, oder war das bei dir nicht so? Dann wäre eine Verschiebeung zwar ungünstig aber immerhin wären die Monate keine 0-Monate.


Felica

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Nicht schwangerschaftsbedingted Krankengeld wird mit 0 € berechnet


Rike1989

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In Schleswig-Holstein gibt es kein Anerkennungsjahr. Bei Mutterschutz ab 28.08.2020 müsste doch dann die Zeit vom August 2019 bis Juli 2020 zählen? Wären dann noch 12 Monate ohne "Nullrunde", da ich ja bereits ab Juli 2019 arbeite? Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen und netten Wünsche.


Mitglied inaktiv

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Darfst aber kein Krankengeld dabei haben Schwangerschaftsbedingt führt zur Verschiebung Nicht schwangerschaftsbedingt zählt mit 0€ -


Dojii

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Um Rotkehlchen kurz zu bestätigen: Ja, die Ausklammerung muss stattfinden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Selbst wenn man die Person dadurch schlechter stellt. Man hat kein Wahlrecht und es gibt kein Ermessen.


Rotkehlchen

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Felica hat natürlich Recht, Krankengeld ohne schwangerschaftsbedingte Diagnose zählt fürs Elterngeld mit Null Euro. Sorry für die fehlerhafte Aussage oben Aber das bringt mich zu der Frage, ob denn das BAföG während der Ausbildung überhaupt berücksichtigungsfähiges Einkommen im Sinne des BEEG darstellt? Schließlich ist es doch kein Lohn/Gehalt und damit kein Einkommen aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit, oder? Ich weiß es nicht sicher, aber wenn es so wäre, dann hätte die Fragestellerin ja auch im Falle von schwangerschaftsbedingtem Krankengeldbezug Nullrunden dabei...


Dojii

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Nein, BAföG gilt elterngeldrechtlich nicht als Einkommen und wird nicht berücksichtigt.


Felica

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Nein, wenn dein Mutterschutz am 28.08.2020 beginnt wird der komplette August wegen des Mutterschutzes ausgeklammert. Außer du verzichtest freiwillig auf die 3 Tage. Deshalb kommst du auf Juli20 - Juni19 welche für das EG relevant sind. Und BAFÖG wird meines Wissens nach nicht als Einkommen gewertet, deshalb Nullrunde. Krankengeld wäre also bei dir fatal. Gilt aber meines Wissens nach auch erst mit 0 € wenn du einen kompletten Kalendermonat mit 0 € hast. Ansonsten wird das Gehalt welches du in dem Monat hattest, abzüglich dem Anteil Krankengeld, gewertet werden. da mag ich mich aber irren. ich hatte verschiedene Diagnosen welche sich nicht überlappten, bin deshalb trotz über 6 Wochen AU dran vorbeigeschrammt. Aber das waren einige Stunden Telefoniererei mit der KK weil da kaum einer Bescheid wusste. Die Mitarbeiter welche man im normalen Alltag ans Telefon bekommt sind bei fachspezifischen Fragen zu 99% überfordert, bei mir wussten sie nicht mal das man Krankengeld das schwangerschaftsbedingt bekommt, ausklammern lassen kann beim EG. Mein Rat also, sehr, sehr viel selbst einlesen und dann direkt an die fachlich relevanten Personen verweisen lassen.


Rike1989

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Huhu, ich steck da jetzt absolut nicht drin aber.. Juli 2019 August September Oktober November Dezember Januar 2020 Februar März April Mai Juni Juli Wären nach meiner Rechnung sogar 13 Monate voll gearbeitet? & es werden doch nur 12 benötigt? Also würde es doch auch ohne August eng passen?


Mitglied inaktiv

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Mutterschutz im August Juli 19 bis Juli 20 relevant In meiner Rechnung ist das 1 Jahr Zum KG steht ja oben schon alles


Rotkehlchen

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Ich würde es auch so sehen, dass du noch einen Monat Puffer (Juli 19) für eine etwaige Heranziehung früherer Kalendermonate zur Elterngeldberechnung hast. Ob dieser Puffer ausreicht, hinge dann davon ab, wie lange du Krankengeld beziehst. Aber erstmal wollen wir ja alle hoffen, dass es gar nicht soweit kommt!


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