Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bitte einige Fragen an Sie: ich bin das zweite Mal schwanger und seit gestern (29.12.2021) im offiziellen Mutterschutz. Ich habe die letzten Jahre gearbeitet (mit 15 Wochenstunden /ca. 1.300,00 Euro netto). Seit ca. zwei Jahren übe ich einen Minijob (450,00 Euro) aus. Was muss ich denn jetzt hier beachten (ich verstehe es leider nicht)? 1. Erhöht der Minijob mein Elterngeld... habe ich dadurch nun Vorteile? 2. Um das volle Elterngeld zu bekommen (ohne Abzüge) muss ich da bei meinem Minijob auch in Elternzeit gehen? 3. Sofern ich den Minijob weiterhin ausübe, wird mein Elterngeld dann um diese Summe aus dem Minijob gekürzt? 4. Hat das dann Alles auch jetzt schon Auswirkungen auf den Mutterschutz (sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach)? Oder erst dann auf das Elterngeld (ab sechs Wochen nach der Geburt)? Die Krankenkasse zahlt ja jetzt 13 Euro pro Kalendertag während des Mutterschutzes. Den Rest auf das Nettogehalt dann die Arbeitgeber? Muss der Minijob-AG da auch zahlen? 5. Welche Fristen muss ich beachten, wo wende ich mich denn hin? Über ein Feedback würde ich mich sehr freuen! Vielen lieben Dank im Voraus! A. M.
von Aulona Metz am 30.12.2021, 03:46