Andrea13
Sehr geehrte Frau Bade, ich war vor der Geburt Arbeitslos und bekomme so it nur Elterngeld von genau 300 Euro für 12 Monate, nun habe ich einen minijob angeboten bekommen von 450 Euro. Entfällt nun dan das Elterngeld oder bekomme ich weiterhin die 300 Euro Elterngeld und die 450 Euro dan vom Arbeitgeber? Ich frage weil ich dieses Text im Internet lese aber ihn leider nicht verstehe Liegt das Entgelt aus dem Minijob über dem Mindestbetrag des Elterngeldes von 300 Euro, wird die Zahlung gekürzt. Denn das Elterngeld berechnet sich aus dem Unterschied zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem Einkommen danach. Gleiches gilt für Entgelte, während der Arbeitnehmer ElterngeldPlus bezieht
Hallo, die 300 € bekommen Sie trotzdem. Liebe Grüße NB
peekaboo
sprich bei 520 € würde man "nur" 300€ Elterngeld und 220 € aus dem Minijob bekommen.... LG Peeka
Mitglied inaktiv
Nein. Die 300€ bleiben ihr. Anders wäre wenn noch Hartz4 usw
peekaboo
. sprich sie hätte dann 820 € *grübel*
Andrea13
Was stimmt den jetzt? :) Die 300 plus 450 also 750 Oder weniger
Andrea13
Und peekaboo sind sie sich sicher oder nur eine Vermutung
peekaboo
Bei der Elterngeldstelle an.
peekaboo
Wie wird Elterngeld gekürzt bei Minijob? Liegt das Entgelt aus dem Minijob über dem Mindestbetrag des Elterngeldes von 300 Euro, wird die Zahlung gekürzt. Denn das Elterngeld berechnet sich aus dem Unterschied zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem Einkommen danach. Gleiches gilt für Entgelte, während der Arbeitnehmer ElterngeldPlus bezieht.09.05.2022
peekaboo
https://praxistipps.focus.de/elterngeld-und-minijob-das-muessen-sie-wissen_125354?layout=amp
Mitglied inaktiv
Die 300€ bleiben so wie sie sind. Peak... hat nen Link... Gibt aber noch andere Seiten im netz
Mitglied inaktiv
"Anrechnung auf das Elterngeld Grundsätzlich gilt: Während der Elternzeit darf nicht mehr als 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Bei einem 450 Euro-Job wird diese Grenze normalerweise nicht überschritten. Der Hinzuverdienst wird dennoch auf das Elterngeld gerechnet und muss der zuständigen Elterngeldstelle gemeldet werden. Der Mindestsatz des Elterngeldes von 300 Euro bleibt unangetastet. Liegt das Elterngeld über dem Mindestsatz von 300 Euro, dann wird der Verdienst aus dem Minijob addiert und das Elterngeld entsprechend gekürzt." Zu finden bei www.elterngeld.de
Andrea13
Irgendwer lese ich das ich es normal bekomme
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