SiBein
Hallo. Angenommen man arbeitet nur 3 Monate im Minijob für 400€, wie viel Elterngeld bekommt man dann? Aktueller: Elternzeit bis Dezember 2020 Baby kommt im Mai 2021 Von Dezember bis zum Mutterschutz auf als Minijob
Hallo, entscheidend sind die letzten 12 Mo vor der Geburt, Monate mit MG (bekommt man beim Minijob nicht) und Eg einen vorherigen Kindes bis zu dessen 14 LM werden ausgeklammert. Wenn es dann noh 3 Mo. sind, wird es wahrscheinlich bei dem Mindestbetrag von 300 € bleiben. Rechnen können Sie beim Ministerium www.bmfsfj.de Liebe Grüße NB
Felica
300 € Mindestsatz. So als wenn man gar nicht gearbeitet hat. Weniger als 300 € gibt es nicht. Wer aber mehr will, muss halt deutlich mehr verdienen um EG zu generieren.
Felica
Aber, je nachdem wie weit die Kinder auseinander sind, kann es sein das durch Ausklammerungen noch Zeiten von vor dem älteren Kind mit einfließen.
SiBein
Die Kinder wären Dezember 2018 und Mai 2021
SiBein
Für die restlichen 9 Monate wo man nichts gearbeitet hat da man noch in Elternzeit war, bekommt man dann den Mindestsatz?
Felica
Irgendwas stimmt bei deinem Daten nicht. Und dieses zerhacken der Daten und Infos ist wenig hilfreich. Unten schreibst du, das erste Kind ist im Dezember 2018 geboren worden, du müsstest weil die EZ endet wieder arbeiten. In dem zweiten Thread schreibst du, du hast 3 Jahre EZ und würdest diese vorzeitig zum neuen Mutterschutz beenden. Jetzt das du minijob machen willst. Deine gesteckten Fragen führen halt datz das du ziemlich sicher falsche Antworten bekommen wirst, weil überall nötige Infos fehlen. Und nicht jeder sich die zusammen suchen mag. Also was nun? Bei Geburt 12/2018 und 3 Jahre EZ endet deine EZ erst in 12/2021. Du kannst in der EZ arbeiten. In TZ, als Minojob, hauptsache du bleibst unter 30 Std dir Woche. Aber 2 oder 3 Monate und dann minijob macht gar nichts aus. Rechne einfach mal selbst wie viel du verdienen musst um auf über 300 € EG im Monat zu kommen. Wenn dein Einkommen durch 12 geteilt wird. 400 € bei 3 Monaten ergibt 1200 das durch 12 Monate sind 100 €. Also deutlich unter Mindestsatz. Und das ist nun absolut einfach dargestellt. Damit du mehr EG bekommst müsstest du in den wenigen Monaten welche dig bis zum.mutterschutz bleiben halt sehr gut verdienen. Und je später du mit dem arbeiten anfängst, desto mehr. Oder du sagst, mindestsatz langt.
Felica
Nein, jeden Monat den du nicht gearbeitet hast, wird mit 0 € gerechnet. Sofern icht ausgeklammert werden kann. Die Monate welche du arbeitest, werden dann zu denen dazu gerechnet. Alles zusammen wird dann durch 12 geteilt. Und das ergibt dann dein monatliches EG. Da es aber nicht weniger als 300 € EG bei Basisbezug gibt, ergibt sich für dich halt 12 Monate lang 300 € EG. Wobei du wegen Mutterschaftsgeld dieses in den ersten 8 Wochen nach Geburt bekommen wirst, weil das wohl höher sein wird als dein EG. Und zudem zu den 300 € EG noch bis Dezember 21 noch 75 € Geschwisterbonus. Dann wird das ältere Kind 3 Jahre alt und der fällt weg.
SiBein
Da wir aktuell am planen des 2. Kindes sind wollte ich zu verschiedenen Theorien die Lösungen wissen. Was am sinnvollsten ist.
SiBein
Also ist es theoretisch „egal“ ob man die Elternzeit bis zum Beginn des nächsten Mutterschutzes verlängert oder man für die restlichen Monate bis zum Mutterschutz auf 400€ Minijob arbeitet, da man sowieso nur den Mindestsatz für 300€ bekommt?
Felica
Wenn du nur vor hast 400 € zu verdienen, ja dann ist es egal.
SiBein
Vielen Dank für die Bemühung!
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