Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Höhe Elterngeld

Frage: Höhe Elterngeld

Martinamama16

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Hallo, Ich bräuchte einen Rat zwecks der Höhe von Elterngeld Kind zwei. Kind eins gt 01.12.16; elternzeit bis 1.12.18; 12 Monate Basis elterngeld. Kind zwei et 11.01.19; Mutterschutz ab 30.11.18. Dementsprechend liegen die Monate November Dezember und Januar nicht im Berechnungszeitraum. Folgt ein ermessungszeitraum von Oktober 17-oktober 18, richtig? Oktober und November 17 habe ich noch Basiselterngeld bezogen. Folgt, einbezug september Und Oktober 16 (vor Mutterschutz erstes Kind), richtig? Falls die Fakten bis dato stimmen heißt, das ich habe zwei Monate mit vollzeitGehalt in der Berechnung? Von Februar bis August habe ich auf 450 Basis etwa 260 € verdient. Kann ich mir das irgendwie anrechnen lassen? Sprich, 2* vollzeitgehalt + 6* minijob Gehalt geteilt durch zwölf, um auf mein relevantes berechnungseinkommen zu kommen? Ich hoffe sie/ihr versteht meine Frage :D Lieben Dank für die Antwort. Liebe Grüße Martina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Elterngeld von Kind 1 spielten bis zum 14. Lebensmonat eine Rolle. Ansonsten sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt entscheidend, ausgeklammert werden Monate mit Mutterschaftsgeld und eben Elterngeld von einem vorherigen Kind für die ersten 14 Lebensmonate. Liebe Grüße NB


Felica

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Die Daten können nicht stimmen. Wenn wirklich 2016 ET vom ersten Kind, dann spielt EG keine Rolle mehr.


Dojii

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Wieso nicht? Elterngeld von Kind 1 wurde bis 11/2017 gezahlt. Mutterschutz Kind 2 beginnt in 11/2018. Somit wäre der Bemessungszeitraum 11/2017 bis 10/2018. 11/2017 fliegt aufgrund des Elterngeldes raus. Damit ergibt sich ein neuer Bemessungszeitrazm von 10/2016 sowie 12/2017 bis 10/2018. Es geht also nur ein Monat mit vollen Gehalt in die Berechnung ein. Der Minijob zählt ganz normal mit rein.


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