Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hilfe !!! - Arbeit in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Hilfe !!! - Arbeit in Elternzeit

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Guten Tag Frau Bader, ich arbeite seit 1992 bei meinem Arbeitgeber (von 92 - 95 als Auszubildende, danach als Sachbearbeiterin). Ich habe damals einen Arbeitsvertrag mit ihm geschlossen über 6 Std. täglich mit Bereitschaft zu 8 Std. wenn erforderlich. Jedoch habe ich von Anfang an immer 8 Std. gearbeitet. Ich denke die 6 Std. im Vertrag waren nur zu seiner Sicherheit, um die Stunden bei Bedarf problemlos runterreduzieren zu können. Mein Sohn wurde am 15.05.2003 geboren. Ich habe damals schriftlich 2 Jahre Elternzeit beantragt. Leider habe ich dabei aus Unwissenheit den Fehler begangen die 2 Jahre ab Ende der Mutterschutzfrist zu rechnen, so daß ich dadurch bis Mitte Juli 2005 beantragt habe. Dies dürfte jedoch eigentlich kein Problem aufwerfen, oder doch? Vor Geburt meines Sohnes hatte ich mit meinem Chef besprochen, mindestens das erste halbe Jahr der Elternzeit komplett zu Hause zu bleiben und dann halbtags zu Arbeiten. In Abstimmung mit meinem Chef habe ich jedoch erst September diesen Jahres mit 4 Std. täglich angefangen. Nun mein eigentliches Problem. Ich bin heute wegen des Dienstplanes an meinen Chef herangetreten und so sind wir auch auf das Thema Wiedereinstieg gekommen. Dabei hat er mir ganz überrascht mitgeteilt, das er gar nicht damit gerechnet hat, daß ich nach Ende der Elternzeit ja wieder ganztags da wäre. Meinerseits waren die Absprachen immer klar: 2 Jahre Elternzeit, davon eine abgesprochene Zeitspanne komplett zu Hause und dann stundenweise in der Elternzeit arbeiten. Nach Ende der Elternzeit wieder ganztags. Er legt das jetzt so aus: Elternzeit für die Zeit die ich komplett zu Hause war, dann 4 Std. pro Tag als Änderung meines alten Arbeitsvertrages (also seit Sept. diesen Jahres). Habe ich irgendwo einen Fehler gemacht? Das ist doch seinerseits nicht einfach so möglich, oder? Ich hatte meine Elternzeit schriftlich beantragt. Auch auf der Arbeitgeber-Bescheinigung für das Erziehungsgeld war meine Elternzeit so angegeben, wie ich beantragt hatte und er hat es unterschrieben. Jetzt bin ich völlig von der Rolle, da ich immer davon ausgegangen bin, meine Erziehungszeit beträgt zwei Jahre. Ich kann es mir auf keinen Fall leisten, nach Wegfall des Erziehungsgeldes nur noch 4 Std. täglich zu arbeiten. Wenn er nicht bereit ist, mich wieder wie vor der Schwangerschaft zu beschäftigen, müßte er mich doch kündigen. Zu welchem Termin kann er dann die Kündigung aussprechen? Wenn er mich in der Elternzeit durch den Ärger jetzt auch nicht weiter beschäftigen möchte, muß er mich dann für diese Tätigkeit extra kündigen? Einen schriftlichen Vertrag gibt es nicht, wir haben einfach für die Gehaltsermittlung für die Tätigkeit in der Elternzeit mein altes Gehalt halbiert. Wobei er aber anscheinend der Meinung war, das das keine Elternzeit mehr ist. Ich bitte um Entschuldigung, das es so lang geworden ist und ich hoffe das es trotzdem einigermaßen verständlich war, aber ich bin immer noch so von den Socken, zumal er bei dem Gespräch auch ziemlich laut und ärgerlich geworden ist und mich nicht zu Wort kommen lassen wollte. Vielen Dank. Doreen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sorry, das kann ich nicht alles lesen. Bitte stellen Sie eine kurze allgemeine Frage. Gruß, NB


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Also was Du in der Elternzeit machst, ist das eine, was in Deinem Arbeitsvertrag drin steht, das andere. Ganz problemlos ist es, wenn in Deinem AV drinsteht, dass Änderungen nur schriftlich gemacht werden können. Denn so wie ich Dich verstehe, habt Ihr keine schriftliche Vereinbarung, die den AV betrifft. Wenn Du nicht Deinen AV geändert hast mit ihm (und diese Änderung müsste er beweisen), dann wirst Du zum alten Vertrag eingestellt, der bis zum Ende der Elternzeit ruht. Vermutlich wird er Dich dann nur noch 6 Stunden/Tag nehmen, wenn Ihr es so im Av stehen habt. An Deiner Stelle würde ich versuchen, jetzt was anderes zu finden, wo Du 8 Stunden arbeiten kannst. Ansonsten auf Erfüllung des Arbeitsvertrags bestehen. Wie bist Du denn bei der Krankenkasse gemeldet. Wenn er wirklich der Meinung ist, dass dsa jetzt nicht mehr in Elternzeit ist, dann müsste er das auch an die KK gemeldet haben.


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Guten Tag Frau Bader, leider kann ich das Problem nicht kurz fassen, da ohne den Hintergrund keine Aussage dazu möglich ist. Doreen


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