Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin als Rechtsanwaltsfachangestellte tätig und habe heute meine Kündigung bekommen. Normalerweise bin ich im Kinderwunschforum und hoffe immer noch auf den ersehnten Nachwuchs. Nun kommen mir zwei Fragen auf.. 1. Abzüglich Resturlaub habe ich meinen letzten Arbeitstag am 20.09. (gekündigt zum 30.09.). Wenn ich nun am 29.09. einen positiven Test in den Händen halten würde, wäre die Kündigung dann noch wirksam? 2. Vorausgesetzt ich werde während der Arbeitslosigkeit schwanger, bekomme ich dann überhaupt weiter Arbeitslosengeld und wie wäre das nach der Geburt wenn ich den Erziehungsurlaub nehmen würde? Bekäme ich dann auch Geld? Vielen lieben Dank Frau Bader!! Mit freundlichen Grüßen Michaela
Hallo, 1. Sie müssen innerhalb von 14 T. nach Erhalt der Kü. einen Nachweis vom Arzt vorlegen 2. Bis zum, Ende der Schutzfrist nach der Geburt bekommen Sie dann ArbGeld I, danach nur noch, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallöle, also soweit ich weiß, muß eine positive SS innerhalb von 14 Tagen der Kündigung passieren... Ergo ein positiver Test müßte bis zum 13 Sept. vorliegen. Man bekommt so lange ALG, so lange man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht... Ob man SS eingestellt wird ist die 2. Frage, aber vorerst irrelevant. LG Peeka
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