Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Meine Freundin ist schwanger und hat unwissend gekündigt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Meine Freundin ist schwanger und hat unwissend gekündigt

Micha

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Hallo Frau Bader, meine Partnerin hat anfgang Januar ihr Arbeitsverhältnis gekündigt, unwissend das sie bereits in der ersten Woche schwanger war. Die Kündigungsfrist betrug 3 Monate zum Quartalsende. Sie kündigte damals weil sie eine Weiterbildung durchführen wollte die ein halbes Jahr in Vollzeit stattfindet. Als wir von ihrer Schwangerschaft erfuhren sprach sie ihren Chef an und versuchte die Kündigung zurück zu ziehen. Ihr Chef zeigte sich erst verständnisvoll wies die Bitte dann allerdings dennoch ab. Da sie seit der 4. Woche mit großer Übelkeit zu kämpfen hat, ist sie bis heute ( Woche 19 ) nicht arbeitsfähig. Sie erbricht 5-25 mal am Tag. Nun stehen wir da, sind scheinbar in die Gesetzeslücke gefallen... Da Sie gekündigt hat greift der Kündigungsschutz für Schwangere nicht, Arbeitslosengeld erhält sie auch nicht aufgrund ihrer freiwilligen Kündigung und Ihre Weiterbildung kann sie in ihrem jetzigen Zustand nicht wahrnehmen. Arbeitslosengeld 2 wird ihr zur überbrückung der 3 monatigen Sperre auch nicht genehmigt da wir in einer sogenannten "Bedarfsgemeinschaft" leben und ich mehr als 1300 € netto verdiene, das diverse Fixkosten ein Überleben nur von meinem Gehalt unmöglich macht interessiert die Berater vom ALG 2 nicht. Meine Frage ist nun: Besteht die Möglichkeit trotz der Kündigung ALG 1 zu beziehen? Eine Form von Sonderfall aufgrund der besonderen Umstände? Herzlichen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe nicht, warum sie in eine Gesetzeslücke gefallen sein sollen. Ihre Frau oder Freundin hat selber gekündigt und damit ist das Arbeitsverhältnis beendet. Da sie selber gekündigt hat ist sie beim Arbeitsamt gesperrt. Dies aber nicht für ewig sondern höchstens für drei Monate. In dieser Zeit muss sie sich selber um die Krankenkasse kümmern. Das hätte sie auch ohne Schwangerschaft gemusst ( vorbehaltlich der Frage der Weiterbildung und deren Finanzierung). Wenn die Sperre um ist bekommt sie Arbeitslosengeld 1 bzw. Krankengeld, wenn es ihr dann immer noch nicht besser geht. Liebe Grüße NB


Colien07022004

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Deine Freundin ist doch krank geschrieben, somit erhält sie nach dem letzten Tag, weiterhin Krankengeld oder fällt dann automatisch ins Krankengeld. Somit muss erstmals kein ALG beantragt werden! Hat sie eine durchgängige Krankschreibung? LG


Andrea6

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Welche Gesetzeslücke meinst du denn? Wie hatte die Freundin denn vor, die Weiterbildung zu finanzieren? Wenn sie aktuell in der 19. SSW ist war sie Anfang Januar sicher noch nicht schwanger!


ALF0709

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Wenn nein, teilt dem Jobcenter mit, dass ihr das Probejahr in Anspruch nehmt. Dann wird Dein Einkommen nicht berücksichtigt.


Mitglied inaktiv

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Hallo Micha, sie ist jetzt in der 19. SSW und hatte demnach ihre letzte Mens nicht vor dem 18. Januar, und sie konnte frühstens Mitte Februar schwanger gewesen sein. In der 1. SSW ist man noch nicht schwanger, und das war auch nicht Anfang Januar! Du irrst also auf ganzer Linie. Selbst wenn der AG ihr Anfang Januar gekündigt hätte, wäre das nicht mehr rückgängig zu machen. Dass sie selber gekündigt hat und jetzt bereut, ist keine Gesetzeslücke sondern mangelnde Familienplanung, hat was mit Eigenverantwortung zu tun - auch von deiner Seite. Du bist der Vater des Kindes, du hast nun Mitverantwortung und solltest sie mit deinem Einkommen selbstverständlich unterstützen. Sie trägt schließlich dein Kind aus.


cube

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Ich muß uriah leider Recht geben. Das ist keine Gesetzeslücke. Sie hätte doch auch während der Fortbildung kein Einkommen gehabt. Das hättet ihr doch auch irgendwie finanzieren müssen. Ich sehe da keine besondere Notlage, die nicht auch ohne Schwangerschaft entstanden wäre und in der es an euch gelegen hätte, für die Finanzierung aufzukommen. Klar ist das jetzt blöd, weder Geld noch Fortbildung - aber rein Finanziell sehe ich nicht, was sich durch die Schwangerschaft jetzt geändert hat.


Mitglied inaktiv

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Es gibt auch Fortbildungen die gefördert werden oder entlohnt werden. Der Fragesteller schreibt Weiterbildung in Vollzeit. Fakt ist, die Frau kann sie aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten. Und natürlich ist sie in eine Lücke gefallen. ALG I und II greift nicht. Elterngeld wird mies ausfallen... Es ist keine Gesetzeslücke aber ein Loch ist es dennoch. Ich schließe mich dem Vorschlag an, nehmt das Probejahr in Anspruch und sie beantragt ALG II. Mehr als ne Ablehnung kann nicht kommen. Alternativ Schwangerschaft verheimlichen, irgendwo nen Job annehmen (Hauptsache Arbeit) und bis Mutterschutz durchwurschteln mit Arbeit,AU und Urlaub. Bg


cube

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OK, aber müsste es dann nicht so sein, dass sie Krankengeld erhält? Wenn die Fortbildung gefördert/entlohnt wird und sie dementsprechend in dieser Zeit ja nicht arbeitslos ist, müsste doch KG greifen?


Mitglied inaktiv

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Ich selbst bin aus einem Programm geflogen wegen schwangerschaftsbedingter Nichtteilnahme. 3500 Euro waren futsch. Ein Glück, ich hatte die Weiterbildung neben Vollzeit gemacht und bekam mein Gehalt vom AG. War somit nicht angewiesen zu Klagen... Manche Menschen können mit 3500 Euro 6 Monate gut leben, ohne verhungern. Da es da so viele unterschiedliche "Programme, Förderungen" gibt, ist es quatsch zu philosophieren. Mein Mann bekommt übrigens aus nem anderen Geldtopf 3000 Euro und Teilnahme ist völlig bummi. Er könnte also krank Zuhause bleiben und bekäme dennoch das Geld. Bevor wir also urteilen, a la: "Ihr hättet eh ein Finanzierungsproblem gehabt." ...warten wir erst einmal ab, was der Fragesteller schreibt. Lg


cube

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Ja, gebe dir Recht - vorschnell Schlüsse gezogen :-) Aber so ganz grundsätzlich für mich zum Verständnis: wenn ich meinen Job kündige, um an einer Fortbildung teilzunehmen, muß ich doch irgendwie dennoch zB krankenversichert sein. Bei Verheirateten in der GKV greift die Familienversicherung, aber wie wäre denn bei nicht verheirateten? Muß ich dann von dem Geld das du erwähntest auch meine Versicherung selbst zahlen? Oder bin ich faktisch gar nicht "arbeitslos" und bleibe weiterhin versichert und - ja, wer zahlt denn dann die KV?


Mitglied inaktiv

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Nie damit befasst, null Ahnung, tut mir leid. Es muss aber ne Lösung zur Frage KV geben, denn die Förderung die mein Mann beantragt hat, setzte keinen AG voraus. (Betraf uns so aber nicht.) Die Richtlinien ändern sich aber auch alle 3 Monate und in jedem Bundesland gibt's mehr oder weniger Nützliches. Lg


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