jgoldi
Guten Abend, ich habe am 19.10.2018 mein Arbeitsvertrag unterschrieben der Beginn dafür ist der 01.11.2018. Der Vertrag ist befristet auf 1 Jahr und hat eine Probezeit von 6 Monten. Nun leider mein Problemich habe heute erfahren, dass ich im 6 Monat schwanger bin. Kann der Arbeitgeber mich jetzt trotzdem kündigen obwohl der erste Arbeitstag noch aussteht? Ich würde es schon der fairness halber dem AG vor Antritt des Jobs mitteilen habe aber Angst das ich gekündigt werde, da ich auf den Job angewiesen bin. Hoffe mir kann jemand einen Ratschlag geben weis nun leider nicht mehr weiter. Mfg
Hallo, nein, die Schwangerschaft bedeutet einen besonderen Kündigungsschutz. Der Vertrag kann aber auslaufen. Liebe Grüße NB
mellomania
ne gekündigt werden kannst du nicht. er wird daber dann einfach währen deiner elternzeit auslaufen. du hast dann nur bis ende vertrag elternzeit. denn ohne arbeitgeber keine elternzeit. das hat mit dem elterngeld aber nix zu tun.
drosera
Hi! Ohne Elternzeit hast du dann aber keine Kranken- und Pflegeversicherung mehr (sofern nicht über den Ehemann versichert). Das musst du dann selbst versichern.
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