TanjaSchmuch1985
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in Vollzeit als MFA ca. 40 std. die Woche tätig über meinen Arbeitsgeber, über denselben Arbeitsgeber andere Abteilung Bereich ZMS Studienzentrum habe ich eine 450 Euro Stelle laufen. Wir sind eine überörtliche Gemeinschaftspraxis mit Privatklinik und med. Studien.Ich habe meinen Arbeitsgeber nun gesagt das ich Schwanger bin und nun werden mir sowohl sämtliche Zulagen über den Vollzeit Job gestrichen die mir gewährt wurden für Schulungen an Patienten und der Nebenjob auch. Meine Frage wäre ist das rechtlich so erlaubt mir meine Standbeine komplett unter den Füßen wegzureißen? Wie ist die Rechtsgrundlage bei Haupt und Nebenjob? Hat man nicht Anspruch auf eine Teilzahlung im Nebenjob? Er meinte ich hätte im Nebenjob jetzt einen Beschäftigungsverbot da ich mit diesen Job über meine gesetzlich erlauben Stunden komme. Im Hauptjob darf ich in unserer Telefonzentrale sitzen da ich als MFA nicht mehr mit Patienten in Kontakt sein darf. Ich weiß nicht was ich tun soll und an wen ich mich wenden kann, denn das reißt mich und meinen Partner finanziell rein. Ich habe Kompromisse vorgeschlagen aber er scheint nicht bereit zu sein welche einzugehen. Über Antwort und Hilfe würde ich mich sehr freuen. MFG Tanja
Hallo, sie dürfen grundsätzlich Stunden mäßig nicht über die 8,5 Stunden pro Woche oder 90 Stunden die Doppelwoche kommen. Ansonsten kann ich nicht beurteilen, ob ein Beschäftigungsverbot vonnöten ist. Egal wie, Ihnen steht auf jeden Fall aus beiden Tätigkeiten der vollen Lohn zu. Und zwar der durchschnittliche Lohn der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft mit Zulagen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
In der Schwangerschaft darfst du täglich bis zu 8,5 Std. arbeiten und bis zu 90 Std. in der Doppelwoche. Wenn man an 6 Tagen arbeitet, können also durchaus 90 Std. in zwei Wochen zusammenkommen. Solange diese Grenzen nicht überschritten werden, ist ein Beschäftigungsverbot nicht zu rechtfertigen. Warum darfst du mit den Patienten denn nicht mehr in Kontakt kommen? Da muss eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden, und es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Gefährdungen auszuschließen. Das muss nicht immer gleich bedeuten, dass der Patientenkontakt unterbleibt. Ist die Gefährdungbeurteilung denn gemacht worden? Nur wenn ausreichend Gründe vorliegen, so dass ein Bechäftigungsverbot (BV) unumgänglich ist, dann darf auch eins ausgesprochen werden. In so einem Fall übernimmt die Krankenkasse die Erstattung der Löhne, die in voller Höher weiter gezahlt werden. Du kannst dich einfach an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz in deinem Bundesland wenden. Die klären das mit euch.
luvi
Hallo, Du darfst auch mit Beschäftigungsverbot nicht finanziell schlechter gestellt werden. Das bedeutet, dass du evtl. während der Schwangerschaft weniger arbeiten musst, und trotzdem gleich viel bekommst. Vorher Steuerfreie Zulagen müssen im BV allerdings versteuert werden. LG luvi
desireekk
Zusätzlich zu dem was geschrieben wurde: Dir steht weiterhin der bisherige Lohn zu. Ggf kann es passieren das bisherige steuefreie Zulagen nun versteuert werden müssen, aber sonst ist dein künftiges Brutto das selbe ist wie vor der SS. Wenn ein BV ausgesprochen werden muss wg. zu vielen Stunden, dann wird der Lohn voll gezahlt und er bekommt es von der Kk wieder. Alles Gute! D
desireekk
Zusätzlich zu dem was geschrieben wurde: Dir steht weiterhin der bisherige Lohn zu. Ggf kann es passieren das bisherige steuefreie Zulagen nun versteuert werden müssen, aber sonst ist dein künftiges Brutto das selbe ist wie vor der SS. Wenn ein BV ausgesprochen werden muss wg. zu vielen Stunden, dann wird der Lohn voll gezahlt und er bekommt es von der Kk wieder. Alles Gute! D
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