Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hauptjob und Nebenjob Rechte in Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Hauptjob und Nebenjob Rechte in Schwangerschaft

TanjaSchmuch1985

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in Vollzeit als MFA ca. 40 std. die Woche tätig über meinen Arbeitsgeber, über denselben Arbeitsgeber andere Abteilung Bereich ZMS Studienzentrum habe ich eine 450 Euro Stelle laufen. Wir sind eine überörtliche Gemeinschaftspraxis mit Privatklinik und med. Studien.Ich habe meinen Arbeitsgeber nun gesagt das ich Schwanger bin und nun werden mir sowohl sämtliche Zulagen über den Vollzeit Job gestrichen die mir gewährt wurden für Schulungen an Patienten und der Nebenjob auch. Meine Frage wäre ist das rechtlich so erlaubt mir meine Standbeine komplett unter den Füßen wegzureißen? Wie ist die Rechtsgrundlage bei Haupt und Nebenjob? Hat man nicht Anspruch auf eine Teilzahlung im Nebenjob? Er meinte ich hätte im Nebenjob jetzt einen Beschäftigungsverbot da ich mit diesen Job über meine gesetzlich erlauben Stunden komme. Im Hauptjob darf ich in unserer Telefonzentrale sitzen da ich als MFA nicht mehr mit Patienten in Kontakt sein darf. Ich weiß nicht was ich tun soll und an wen ich mich wenden kann, denn das reißt mich und meinen Partner finanziell rein. Ich habe Kompromisse vorgeschlagen aber er scheint nicht bereit zu sein welche einzugehen. Über Antwort und Hilfe würde ich mich sehr freuen. MFG Tanja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, sie dürfen grundsätzlich Stunden mäßig nicht über die 8,5 Stunden pro Woche oder 90 Stunden die Doppelwoche kommen. Ansonsten kann ich nicht beurteilen, ob ein Beschäftigungsverbot vonnöten ist. Egal wie, Ihnen steht auf jeden Fall aus beiden Tätigkeiten der vollen Lohn zu. Und zwar der durchschnittliche Lohn der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft mit Zulagen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

In der Schwangerschaft darfst du täglich bis zu 8,5 Std. arbeiten und bis zu 90 Std. in der Doppelwoche. Wenn man an 6 Tagen arbeitet, können also durchaus 90 Std. in zwei Wochen zusammenkommen. Solange diese Grenzen nicht überschritten werden, ist ein Beschäftigungsverbot nicht zu rechtfertigen. Warum darfst du mit den Patienten denn nicht mehr in Kontakt kommen? Da muss eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden, und es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Gefährdungen auszuschließen. Das muss nicht immer gleich bedeuten, dass der Patientenkontakt unterbleibt. Ist die Gefährdungbeurteilung denn gemacht worden? Nur wenn ausreichend Gründe vorliegen, so dass ein Bechäftigungsverbot (BV) unumgänglich ist, dann darf auch eins ausgesprochen werden. In so einem Fall übernimmt die Krankenkasse die Erstattung der Löhne, die in voller Höher weiter gezahlt werden. Du kannst dich einfach an die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz in deinem Bundesland wenden. Die klären das mit euch.


luvi

Beitrag melden

Hallo, Du darfst auch mit Beschäftigungsverbot nicht finanziell schlechter gestellt werden. Das bedeutet, dass du evtl. während der Schwangerschaft weniger arbeiten musst, und trotzdem gleich viel bekommst. Vorher Steuerfreie Zulagen müssen im BV allerdings versteuert werden. LG luvi


desireekk

Beitrag melden

Zusätzlich zu dem was geschrieben wurde: Dir steht weiterhin der bisherige Lohn zu. Ggf kann es passieren das bisherige steuefreie Zulagen nun versteuert werden müssen, aber sonst ist dein künftiges Brutto das selbe ist wie vor der SS. Wenn ein BV ausgesprochen werden muss wg. zu vielen Stunden, dann wird der Lohn voll gezahlt und er bekommt es von der Kk wieder. Alles Gute! D


desireekk

Beitrag melden

Zusätzlich zu dem was geschrieben wurde: Dir steht weiterhin der bisherige Lohn zu. Ggf kann es passieren das bisherige steuefreie Zulagen nun versteuert werden müssen, aber sonst ist dein künftiges Brutto das selbe ist wie vor der SS. Wenn ein BV ausgesprochen werden muss wg. zu vielen Stunden, dann wird der Lohn voll gezahlt und er bekommt es von der Kk wieder. Alles Gute! D


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Nicola Bader könnten Sie mir bitte Rechte bei einer Schwangerschaft nennen?? Ich wäre Ihnen sehr verbunden. Mit freundlichen Grüssen Marcel Teuber

hallo, ich fange am 01.03.13 als friseurin wieder an zu arbeiten. ich habe einen halbjahresvertrag mit 3 mon probezeit.(42/woche) Nun zu meinen fragen: Wenn mir beispielsweise aufgrund der gerüche schlecht wird oder ich einfach nicht mehr so lange stehen kann, greift der kündigungsschutz auch in der probezeit? Kann der artzt mir ein arbeit ...

Hallo. Ich bin am verzweifeln wir wollen schwanger werden ich bin 26. Mein Partner 27 er ist fest angestellt nur bei mir sieht dass alles anders aus. Ich habe meine Ausbildung jetzt im 9.Juli beendet seid dem habe ich einen befristeten Jahresvertrag und habe 2 Jobs. Jetzt wollte ich fragen wie das finanziell weiter gehen wird wenn ich schwanger bin ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit in meiner 2 Jährigen beantragten Elternzeit meines am 18.6.15 geborenen Sohnes. Bin aber jetzt mit dem zweiten Kind ind der 11 SSW schwanger. .Das heißt meine Elternzeit endet am 17.8.17 und gleichzeitig beginnt der Mutterschutz am geichen Tag da der errechnete Entbindungstermin der 28.9.17 ist. Wie gehe ...

Hallo Frau Bader, Momentan bin ich im Elternzeit im zweiten Jahr und bin wieder schwanger geworden. Meine Fragen sind: wann kann ich frühestens zur Arbeit zurückkehren? Wird die Elternzeit zurückgesetzt in diesem Fall? Bekomme ich wieder das Elterngeld oder nur das Mutterschaftsgeld? Bin ich in diesem Fall geschützt gegen eine Kündigung vom Arbe ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin in der 16. SSW und habe meinen Arbeitgeber (Öffentlicher Dienst) vor mehr als 2 Wochen über meine Schwangerschaft informiert. Seitdem wurde mir noch kein Gespräch angeboten, um meine Fragen zu klären und die individuelle Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Ich habe bereits mehrfach telefonisch und per Mail um ...

Sehr geehrte Fr. Bader   Ich bin derzeit in der 36 Woche schwanger meine Firma wo ich beschäftigt war ist wo ich in der 29 Woche Schwangerschaft in Insolvenz angemeldet meine Mutterschutzfrist ist ab dem 11.06.2025 bis 22.07.2025 da der Entbindungstermin steht der 23.07.2025  meine Frage ist wärende ich gekündigt jetzt oder wie läuft das gan ...

Sehr geehrte Damen und Herren,  ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am  26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...

Guten Tag, ich bin derzeit etwas überfragt mit meiner eigenen Situation und habe eine Frage. Ich bin alleinerziehende Mama eines 7 jährigen Sohnes, ich habe Ihn damals ausgetragen und meine jetzige Ex Frau hat Ihn adoptiert. (Stiefkind Adoption) Nach der Trennung, hat Sie zugestimmt das ich mit unserem Sohn zurück in meine Heimat ziehe und m ...

Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen.  Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...