Gilmore-Girl
Hallo Frau Bader, Ich habe einen hauptjob mit 33 Stunden die Woche und einen Minijob Wenn ich ein Beschäftigungsverbot erhalt für beide Jobs Müssen beide den Lohn auch weiter bezahlen? Oder entfällt das vom Minijob? Kann auch nur eins für den Hauptjob ausgestellt werden? Kann ich dann normal weiter zum Minijob gehen ? Hauptjob ist im Verkauf Minijob im Büro Liebe Grüße Und vielen Dank N.
Hallo, es wird für beide Jobs weiter bezahlt. Anders sieht es im Mutterschutz aus. Da entfallen die 13 €/Tag der Krankenkasse. Liebe Grüße NB
User-1750749248
Du wirst weiterbezahlt für beide Jobs. Und auch ein BV nur für eine Stelle geht. Beide AG müssen eine Gefährdungsbeurteilung machen und danach entscheiden.
Gilmore-Girl
Und das Einkommen aus den BV geb ich dann an für das Elterngeld, damit das berechnet werden kann?
User-1750749248
Genau. Das Geld aus dem BV wird behandelt wie normaler Lohn und zählt voll mit rein.
User-1750749248
Achte auch darauf, bei der Krankenkasse beim Antrag auf Mutterschatfsgeld beide Arbeitgeber anzugeben. Ich habe es nicht gemacht und hab mit dem aus dem Minijob jetzt ein bisschen Gerenne.
Gilmore-Girl
Vielen lieben Dank für deine Hilfe. 🥰
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