Baby Sommer 2020
Hallo Frau Bader, bei uns in der Einrichtung ist es gängig das wir bei Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort vom Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot geschickt werden. Ich bin Krankenschwester. Mein Minijob habe ich in einer anderen Firma die nichts mit der Pflege zu tun hat, im Büro. Kann ich diesen trotzdem problemlos während dem Beschäftigungsverbot ausüben und diese Einnahmen somit ebenfalls fürs Elterngeld geltend machen?
Hallo, jeder Ag muss für sich prüfen, ob eine Gefährdungslage vorliegt. Das muss nicht für alle Ag identisch sein. Für das EG zählt der Lohn aber auch bei einem BV mit, er wird ja normal weiter gezahlt Liebe Grüße NB
mellomania
der AG muss zu erst prüfen, ob er ersatztätigkeiten, eben im büro etc für dich hat. er kann nicht alle von anfang an ohne gefährdungsbeurteilung in ein bv schicken. sollte er es trotzdem tun tangiert das deinen minijob nicht. den kannst du weiter ausführen.
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Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
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Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...
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