Küstenkindchen3
Hallo, meine Ärztin hat mir heute ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Grund dafür war ein verkürzter Gebärmutterhals in der 16. SSW. Nach Einholung einer zweiten Meinung in der Klinik durch Ärztin und Oberäztin stellte sich heraus, dass die Diagnose falsch ist und der Gebärmutterhals nicht verkürzt ist. Auch sonst ist alles in bester Ordnung. Die Ärzte in der Klinik haben mir gesagt, dass ich weiter arbeiten gehen darf, wenn ich das Schreiben mit dem Beschäftigungsverbot noch nicht abgegeben habe. Der Grund ist ja durch die neue Diagnose hinfällig. Stimmt das? Oder muss ich noch eine andere Stelle informieren bzw. eine Aufhebung des Verbots einholen (sofern es so etwas gibt?) Vielen lieben Dank für die Hilfe.
Hallo, ist noch bicht wirksam. Am Rande bemerkt ist hier ein BV auch nicht richtig, wenn Sie zB ständig liegen müssen/ müssten und eh nicht arbeiten könnten. Dann hätte sie eine AU ausstellen müssen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Solange das Attest nicht vorgelegt wurde, ist es nicht gültig. Das steht auch auf dem Vordruck: gültig ab Vorlage beim Arbeitgeber. Wenn du weiterhin bei der Ärztin betreut werden willst, würde ich das aber schon mit ihr besprechen. Nicht dass sie beim nächsten Termin aus allen Wolken fällt.... Oder was meinst du?
Küstenkindchen3
Lieben Dank für die schnelle Antwort. Den genannten Satz habe ich auf dem Schreiben nicht gefunden. Ja, ich werde das mit der Ärztin besprechen. Über eine weitere Betreuung denke ich allerdings noch nach...
Mitglied inaktiv
"Das ärztliche Beschäftigungsverbot wird durch Vorlage eines schriftlichen Zeugnisses eines approbierten Arztes beim Arbeitgeber wirksam." Das ist die offizielle Information der Aufsichtsbehörde. Ist ja auch logisch. Die Arbeit kann man nicht rückwirkend verbieten, und solange der Arbeitgeber das Dokument nicht vorgelegt bekommt, gibt es keinen Handlungsbedarf.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, bei uns in der Einrichtung ist es gängig das wir bei Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort vom Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot geschickt werden. Ich bin Krankenschwester. Mein Minijob habe ich in einer anderen Firma die nichts mit der Pflege zu tun hat, im Büro. Kann ich diesen trotzdem problemlos während dem Beschäftigungs ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe eine Frage zu individuellen Beschäftigungsverboten bis zum Mutterschutz, welche sich auf jede Tätigkeit beziehen. Kann so ein Beschäftigungsverbot vom Arzt wieder aufgehoben werden, wenn sich die Situation unerwartet bessert? Oder zumindest abgewandelt werden in ein Teilbeschäftigungsverbot für gewisse Tätigkeiten ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 14. Woche schwanger und kann nicht arbeiten. Ich fühle mich nicht krank, bin aber körperlich nicht in der Lage, Vollzeit als Lehrerin zu unterrichten. Nach spätestens 2 Stunden reagiere ich mit starken Unterleibs- und Rückenschmerzen, sowie Schwindel und Atemnot. Letzte Woche wäre ich b in der Schule zwe ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin schwanger und befinde mich seit März 2025 in einem ärztlich bescheinigten Beschäftigungsverbot und erhalte meinen Lohn auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate vor Beginn des Verbots – inkl. regelmäßig gezahlter Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ich befinde mich zudem in einem ...
Hallo Fr. Bader, Mein Frauenarzt hat mir vor 5 Wochen ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich bin seitdem zu Hause, mein Arbeitgeber hat dad BV bis jetzt nicht an dad zuständige Regierungspräsidium mitgeteilt und auch nicht der zuständigen Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist sauer über das BV da sie damit nicht einverstanden sind und ei ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Tag Frau Bader, Ich wollte mich einmal erkundigen, ob eine Krankschreibung während eines individuellen BVs nötig ist, wenn sich ein anormaler Schwangerschaftsverlauf und dadurch eine Arbeitsunfähigkeit entwickelt. In dem Fall dürfte ja soweit ich das verstanden habe kein BV ausgesprochen werden sondern es müsste eine AU geben, aber was is ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Die letzten 10 Beiträge
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit