Ello
Hallo Frau Bader, Ich arbeite und wohne in Deutschland und mein Kind wird in der Schweiz zur Welt kommen. Habe ich das Recht auf Elternzeit wenn ich für diese Phase dorthin ziehen würde ohne meinen Wohnsitz in Deutschland aufzugeben?
Hallo, das Kind hat seinen Wohnsitz wohl in der Schweiz, wenn Sie mit dem Kind nicht in Deutschland leben oder hier den gewöhnlichen Aufenthalt haben haben Sie kein Anspruch auf Elterngeld. Liebe Grüße NB
armadilla
Lieber Ello das von dir angestrebte Konstrukt birgt eine Schwierigkeiten. Wo du dich in deiner Elternzeit aufhältst, wird ja niemand überprüfen, einige Eltern nutzen die Elternzeit ja auch für gemeinsame Auszeiten wie zum Beispiel längere Reisen. Anders sieht es da sicherlich mit dem Elterngeld aus. Dies in Deutschland zu kassieren, seine Lebensmittelpunkt de facto, wenn auch nicht auf dem Papier, woanders zu haben, ist natürlich Sozialbetrug. Aufgrund deiner Frage nehme ich an, dass die Mutter bereits in der Schweiz lebt. Somit bis du ja mit den dortigen Gepflogenheiten sicher vertraut. Die Schweiz hat als Nicht-EU-Mitglied ein recht rigides Ausländerrecht. Ohne Ausländerausweis, den du ja nur bei Ummeldung dorthin und somit Abmeldung in Deutschland bekommst, kannst du keine Wohnung mieten, kein Bankkonto beantragen, kein Handyabo haben. Bei deinem Konstrukt wärest du weiterhin in Deutschland krankenversichert. Das wird nicht so einfach, wenn du in der Schweiz mal nicht notfallmässig zum Arzt musst. Und wo ist das Kind gemeldet bzw. krankenversichert? Tja und spätestens wenn du und die Kindesmutter dann für das betreffende Jahr in D/CH eure Steuererklärungen abgebt, wird es richtig kompliziert. Ich selbst war während meiner deutschen Elternzeit nicht mehr in Deutschland gemeldet, da ging es aber nur um Elternzeit und nicht um Elterngeld und ich war Beamtin. Ob das bei Vätern aber auch geht, weiss ich aber nicht. Melde dich um, du handelst dir sonst einen Haufen Probleme ein. Gruss aus der Schweiz armadilla
Mitglied inaktiv
Um ein Anrecht auf EZ zu haben muss man mit dem Kind zusammen leben. Wenn das aber den Wohnsitz in der Schweiz hat und nicht in Deutschland könnte das ychwierig sein. Evtl geht das noch wenn der AG einen entsendet hat. Für EG muss man eh in Deutschland leben.
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