Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hallo! Ich bin angestellt im medizinischen Bereich und habe Beschäftigungsverbot

Frage: Hallo! Ich bin angestellt im medizinischen Bereich und habe Beschäftigungsverbot

TinaundBaby

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sobald ich meinem Arbeitgeber sage, dass ich schwanger bin. Nun erwarte ich das erste Kind und überlege, wie es nun ist, wenn ich während der Elternzeit und Bezug von Elterngeld (das deutlich unter dem alten Gehalt liegt) erneut schwanger werde? Bekomme ich dann Lohnfortzahlung in voller Höhe von meiner Krankenkasse, oder wird das runtergerechnet auf den Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate? Dieser wäre durch das Elterngeld ja viel niedriger. Oder bekomme ich nur Elterngeld und keine Lohnfortzahlung, weil ich ja offiziell noch in Elternzeit bin? Wie würde das bei Teilzeitarbeit in der Elternzeit aussehen? Wenn dann das Beschäftigungsverbot ausgesprochen würde? Bekäme ich dann wieder die Lohnfortzahlung von der Kasse? Wenn ja, welche? Die aus der Teilzeit wegen Elternzeit, oder die von der ehemals vollen Stelle?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Monate mit Elterngeld werden beim 2. Elterngeld durch Lohnmonate ersetzt von vor Kind 1. Wenn Du Teilzeit arbeitest wird das dann verwendet, arbeitest Du nicht nach den ersten 12 Monaten von Kind 1, dann wird das mit 0€ in die Wertung genommen. Bist Du in Elternzeit schwanger, dann bekommst Du nichts, würdest Du ja auch nicht wenn Du in Elternzeit nicht schwanger wärest. Arbeitest Du Teilzeit in Elternzeit dann würdest Du bei einem BV dieses Teilzeitgehalt bekommen. Optimal wäre es zwischen Kind 1 und 2 zu arbeiten um ein gutes Elterngeld zu bekommen. Du bist ja noch schwanger mit dem ersten Kind, soll das zweite denn gleich hinterher in Angrff genommen werden , dass Du Dir da nun schon Gedanken drum machst ?


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