Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Halbtagsjob/Erneute Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Halbtagsjob/Erneute Schwangerschaft

Mitglied inaktiv

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Hallo, wenn man in Elternzeit ist und davor in der Firma ganze Tage gearbeitet hat, hat man danach einen Anspruch auf einen Halbtagsjob? Angenommen man ist in Elternzeit und das Kind wird im April 3 Jahre alt, nun ist man erneut schwanger aber das Baby kommt erst im Juni oder Juli zur Welt. Eigentlich hätte man im April wieder angefangen zu arbeiten. Aber wie sieht es jetzt aus? Ist das ein Kündigungsgrund? Falls nicht, was geschieht in dieser Zeit?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wegen der SS haben Sie besonderen Kü-Schutz. Sie wollen in der Zeit zwischen EZ u Mutterschutz Tz arbeiten? Dann müssen Sie es 3 Mo. vor Beginn schriftl. mitteilen :-( Der Ag darf nur ablehnen, wenn ein betrieblicher Grund besteht (wenn es mehr als 15 AN gibt). Da er Sie ja jetzt schon tz beschäftigt, wird ihm das schwer fallen. Reden Sie mit ihm! Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ich meine was geschieht in der Zeit von April-Juni/Juli, muss man wieder arbeiten gehen? Bekommt man unbezahlten Urlaub? Danach möchte man 2 oder Jahre erneut Elternzeit nehmen. Stehen auch diese einem zu?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, unbezahlter Urlaub ist schlecht (wegen MG + EG), man hat auch keinen Anspruch drauf. Resturlaub ist ok. Liebe Grüsse, NB


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