Vivi.1981
Hallo Frau Bader, ich habe einen Vollzeitjob (40 Std. bzw. 8 Std./Tag) und einen Minijob (unterschiedliche Arbeitszeiten, ca. 8 Std./Woche). Wie ist das, wenn ich ein HALBES Beschäftigungsverbot bekomme. Arbeite ich dann beim Vollzeitjob nur noch den halben Tag und dann gar nicht mehr (auch nicht im Minijob). Oder müssen die Stunden, die ich noch arbeiten darf, zwischen Vollzeitjob und Minijob aufgeteilt werden? Danke + Gruß Vivianna
Hallo, beide aufteilen Liebe Grüße NB
Behnke
Es greift hier ja schon das gesetzliche Beschäftigungsverbot für Mehrarbeit. 8,5 Stunden müssen grds auf beide Beschäftigungsverhältnisse aufgeteilt werden. Wenn die Arbeitgeber gut informiert sind spricht der AG des Minijobs ein diesbezügliches BV aus.
Vivi.1981
Ja das stimmt. Das gesetzliche BV schreibt die Stundenzahl ja vor. Aber mir ist gar nicht in den Sinn gekommen, dass der AG des Minijobs das BV aussprechen könnte. Der AG des Minijobs rührt sich diesbezüglich gar nicht - sollte ich ihn drauf ansprechen? Ich hatte schon zu Anfang der SS meine Ärztin darauf angesprochen, dass ich ein BV bekommen müsste, weil ich ja mehr arbeite, als im MuSchG vorgeschrieben... aber sie meinte nur zu mir, dass ich ja quasi freiwillig den Minijob noch mache - ich könne ja kündigen... von daher kann sie auch nix machen. Bin jetzt ganz durcheinander! Was kann ich tun?
Behnke
Es gibt ein individuelles BV (Frauenarzt) und das BV Kraft Gesetzes für bestimmte Sachverhaltsmerkmale, hierunter fällt auch das Verbot der Mehrarbeit. Dies einzuhalten obliegt dem AG. Grds. müssten sich beide AG ins Benehmen setzen und sich abstimmen. In der Praxis wird wohl ehr der AG des Nebenjobs das BV übernehmen. Für den AG ist dies ja auch nicht nachteilig, da er den BV-Lohn, den er zahlt über die U2-Umlage wieder erstattet bekommt. Unterstützung gibt es ggf. beim Gewerbeaufsichtsamt oder wenn vorhanden, bei den Mutterschutzreferaten. Kündigen würde ich nicht.
Vivi.1981
Vielen Dank für die Hilfe!!! Beim Gewerbeaufsichtsamt habe ich bereits jmd. erreicht - die Dame meinte, dass im Prinzip jeder AG dem Gesetz nachkommt, da ich ja -einzeln genommen- bei keinem über die vorgeschriebenen Std. komme. Nur insgesamt (bei beiden AG zusammen) käme ich ja drüber und sie war sich nicht sicher, ob das quasi mein Pech ist oder ob auch da tatsächlich einer oder beide AG ein BV aussprechen sollten. Weiß jetzt auch nicht weiter.... Ich weiß auch nicht, wie der § 8 MuSchG genau zu deuten ist: "Mehrarbeit (..) ist jede Arbeit, die (...) von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird." ...denn wie sollte man denn je auf 90 Stunden in der Doppelwoche kommen, wenn man eh nicht mehr als 8,5 Std./Tag arbeiten darf?? Wobei ich immer von einer 5-Tage-Woche ausgehe. (5 x 8,5 = 42,5 Std./Woche bzw. 85 Std./Doppelwoche). Denn wenn ich definitiv nicht mehr als 8,5 Std./Tag arbeiten darf, müsste z. B. der Minijob-AG ein komplettes BV für sich ausstellen. Wenn es aber "nur" darum geht in der Doppelwoche nicht über 90 Std. zu kommen, müsste er für sich ein "anteiliges BV" ausstellen, so dass ich dort noch 5 Std. arbeiten gehe. Und sind mit 8,5 Stunden/Tag reine Arbeitsstunden gemeint, also ohne die gesetzl. vorgeschr. Pause? Wäre sehr sehr nett, wenn Du mir bei alldem nochmal helfen könntest.
Behnke
Die Arbeitszeit gilt natürlich absolut und nicht je Beschäftigungsverhältnis. 8,5 bzw. 90 Stunden in der Doppelwoche sind natürlich auch ohne Pausen. Eigentlich müssten die Sachbearbeiterin das wissen. Bzw. die Gewerbeämter sind auch für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften da. Evtl. mal im Internet nach einem Mutterschutzreferat einer großen Stadt suchen und sich dort erkundigen, die sind größer und haben mehr Spezialwissen. Oder mit dem Arbeitgeber reden. Ihn darauf hinweisen, dass ihm dadurch keine Nachteile entstehen, da er dass Geld erstattet bekommt. Vielfach ist es einfach nur Unsicherheit und Unwissen bei dem AG. Er kann sich bei der Knappschaft Bahn See erkundigen, die dürften auch auskunftsfähig sein. Hier gibt es zumindest einem Rechner für die Aufteilung des AG Zuschusses zum Mutterschaftsgeld der Krankenkasse bei Haupt und Nebenjob: https://www.kbs.de/DE/Service/Mutterschaftsrechner/Mutterschaftsrechner_node.html Dir darf durch die Schwangerschaft kein Nachteil entstehen. In letzter Instanz bleibt leider immer nur noch der Klageweg.
Vivi.1981
Eine letzte Frage :-) Kannst Du mir das mit den 8,5 Std./täglich bzw. 90 Stunden/Doppelwoche noch kurz erläutern. Wenn ich eh nicht über 8,5 Std/tägl.darf, wie soll es dann zu 90 Stunden in 2 Wochen kommen? Oder zählen Samstage bzw. WE mit? Falls letzteres der Fall ist, könnte Minijob-AG mich für Samstage einteilen? Für höchstens 5 Std. pro Doppelwoche (um nicht über die 90 zu kommen) - verstehe ich das richtig? Sorry, dass ich so detailliert hinterfrage, aber bevor ich den AG anspreche, will ich möglichst genau vorbereitet sein. Danke für den Tipp mit Mutterschutzreferat - werde in jedem Fall eins suchen.
Behnke
Samstage zählen mit zu den Werktagen. Daher höchstens 8,5 täglich bzw 90 in der Doppelwoche.
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