Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Habe ich überhaupt noch Rechte?

Frage: Habe ich überhaupt noch Rechte?

Lela0302

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Hallo Frau Bader, ich bin mir gar nicht sicher, ob Sie mir in dem Fall helfen können. Folgendes Problem besteht: ich bekomme meinen Sommerurlaub nicht so genehmigt wie gewünscht, da eine Kollegin Urlaub hat (sie heiratet) und ich sie für 45 min am Tag vertreten muss. Woche 1-3 hat die OGS geöffnet und kann somit die Betreuung meiner 2 Kinder übernehmen. Woche 4 & 5 habe ich beantragt. (Kollegin hat in der Woche 5&6 Urlaub) Mein Mann hat die Woche 4 & 5 auch Urlaub (dieser musste im Oktober eingereicht werden, wegen dem Schichtplan) Mein Chef hat mir geschrieben, dass ich Woche 4 genehmigt bekomme, aber einen Alternativ Termin vorschlagen soll. Nun ist es ja so, dass ich noch nicht einmal die Woche 6 nehmen kann, da meine Kollegin zu dem zeitpunkt hat. Wenn ich Woche 3 & 4 nehme, habe ich für die Woche 5 keine Betreuung. (Woche 6 sind die Kinder untergebracht). Ich möchte aber mit meinen Kindern 2 Wochen verbringen. Mein Chef hat 2 Vorschläge (2 Kollegen, die die Vertretung von 45 Minuten am Tag übernehmen würden) kommentarlos gestrichen. Hab ich überhaupt eine Chance auf den Urlaub zu bestehen? Es ist jetzt nicht so, dass wir in diesen Wochen wirklich viel zu tun haben, weil viele unserer Kunden selber im Urlaub sind. Mir scheint es, seit mein Chef weiß dass ich in der Kiwu Behandlung bin, dass er mich schikanieren will. Fängt bei Arbeitsaufträgen, die nicht zu bewältigen sind, an und endet eben beim Urlaub. Ich bereue es zu tiefst, dass ich mit offenen Karten gespielt habe, aber finde es nur fair, da ich ja öfter zur Klinik musste und das auch während der AZ (Überstunden genommen). Bin jetzt 14,5 Jahre in dem Unternehmen. Im Jahr 2018 habe ich maximal 5 Tage am Stück Urlaub. Ich könnte noch so vieles schreiben, aber das wesentliche ist nun erklärt. Wäre über jede Hilfe dankbar (auch von euch Mädels) oder über Links, Tipps usw. Liebe Grüße Daniele (Lela0302)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, leider gibt es keinen Anspruch auf bestimmte Urlaubszeiten, die richten sich nach den betrieblichen Bedürfnissen. Dabei sollen die Interessen der AN berücksichtigt werden - aber wenn Ihre Kollegen heiratet und fehlt, wird das nicht zu beanstenanden sein. Auf der anderen Seite soll der Urlaub zusammenhängend gewährt werden - bliebe hier nur wo. 3 + 4, womit Sie nur eine Woche mit Ihrem Mann hätten. Aber darauf muss der Ag leider keine Rücksicht nehmne. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Aber Woche 5 hat doch der Mann Urlaub? Dann sind sie doch betreut. 3&4 würde dann doch gehen. Wir hatten viele Jahre den Spaß dass das Kindergartenkind die ersten drei Wochen frei hatte, das Hortkind aber die letzten drei Wochen.


Mitglied inaktiv

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Nach BUrlG muss dir Erholungsurlaub am Stück gewährt werden ,und zwar mindestens 2 Wochen am Stück. "Mir scheint es, seit mein Chef weiß dass ich in der Kiwu Behandlung bin, dass er mich schikanieren will." Das zu unterstellen ist nicht gut fürs Betriebsklima. Das ist eine Unterstellung, oder eine Interpretation. Das wäre ein Thema für eine Konfliktgespräch zwischen dir und ihm. Da du das so empfindest, ist es deine Aufgabe die Vermutung zu klären und deine Bedürfnisse und Wünsche konkret zu äußern.


Lela0302

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Vielen Dank für die Antworten. Es gibt so einige Dinge, die momentan im Betrieb nicht richtig laufen. Deswegen schrieb ich ja, dass ich noch einiges mehr schreiben könnte. Betrifft auch nicht nur mich sondern auch andere Kollegen. Aber das steht auf einem anderen Blatt und einen Betriebsrat haben wir leider nicht (ist verboten und keiner traut sich) Nun gut. Dann werde ich erstmal Geas über die Sache wachsen lassen und einen guten Moment abpassen, um mit ihm zu reden. Besser ist das ...


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