Mitglied inaktiv
Nach 1,5 Jahren Elternzeit möchte ich nun wieder in den Beruf einsteigen. Ich war vorher in leitender Funktion vollzeitbeschäftigt. Nun möchte ich den Antrag stellen, nur noch 34 statt 38 h/Woche arbeiten zu gehen. Ich weiß, dass es meinerseits keinen Anspruch auf den gleichen Job gibt, aber auf einen vergleichbaren. Gilt dies auch, wenn sich die Voraussetzungen, d. h. Änderung auf Teilzeit, ändern? Habe ich auch Anspruch auf einen vergleichbaren Job, wenn ich befristet (ca. 5 Jahre) Teilzeit arbeiten möchte. Das Unternehmen hat ca. 100 Beschäftigte - bisher nur 4 AN mit Teilzeit, weil dies vorher "unerwünscht" war. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, Sie haben Anspruch auf den gleichen Lohn, aber keinen Anspruch auf TZ mit 34 Std, das gesetz geht von TZ 15-30 Std aus Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader. Vielen Dank für Ihre Antwort. Habe ich das richtig verstanden, dass ich mit meinem Wunsch auf Verkürzung auf 34h gar nicht in die Regelung des Teilzeitgesetzes falle? Auf welche Gesetzlichkeiten kann ich dann zurückgreifen? Oder ist das dann Goodwill meines Vorgesetzten? Wie sehen sie die Chancen? Die 4 Kolleginnen die verkürzt gehen, gehe auch alle nur 34h statt 30h. Vielen Dank und viele Grüße
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Hallo Frau Bader, Ich bin zur Zeit noch in Elternzeit und möchte bei meinem Arbeitgeber vorübergehen einen Minijob machen als ich Vollzeit gearbeitet habe, habe ich ca. 25 Euro die Stunde brutto verdient. Nun soll ich im Minijob aber nur 12,5 Euro die Stunde bekommen. Ist das überhaupt zulässig? So überlege ich gerade ob ich das überhaupt mac ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu Krank sein im Urlaub. Und zwar... ... nehme ich zur Zeit meinen Resturlaub nach meiner Elternzeit. Nun bin ich aber leider erkrankt. Wie verhält sich das mit meinem Urlaub, wenn ich mich krank schreiben lassen sollte? Wird mir der Resturlaub genauso wieder gut geschrieben, als wenn ich im normalen Beru ...
Guten Tag, Im Januar läuft meine Elternzeit aus. Ich arbeite seit ca2 Jahren wieder in der selben Firma auf minijob basis jeden Samstag. Nach Fragen, is mein vorheriger Vertrag (noch einiges an Überstunden und Urlaub) still gelegt für weitere 2 Jahre. Da ich weiter nur Samstag arbeiten kann. Da ich gefragt hatte ob man die Überstunden und den U ...
Hallo zusammen, ich stehe vor einer Herausforderung: Bald endet meine Elternzeit und ich muss wieder vollzeit arbeiten. Leider lehnt mein Arbeitgeber meinen Wunsch nach einer vorübergehenden Teilzeittätigkeit von 30 Stunden am Nachmittag ab. Das Hauptproblem ist dabei nicht das Geld, sondern die Kündigungsfrist von drei Monaten. Ich habe fol ...
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Guten Abend, im Oktober 2017 habe ich meinen Beruf als Gesundheits- und Krankenpflegerin aufgenommen (Erfahrungsstufe 2) und im August 2019 wurde ich Schichtleitung. Aufgrund der neuen Position wurde meine Erfahrungsstufe zurück auf Beginn der Stufe 2 gerückt. Ich plane jetzt die Elternzeit frühzeitig zu verlassen und wieder als Gesundheits- ...
Hallo Frau Bader, wie gewünscht, hier noch einmal etwas detaillierter: Tarifvertrag AVR-C Anlage 31 Einstellung als Gesundheits- und Krankenpflegerin zu Oktober 2017: Oktober 2017 bis Juli 2019 EG P7 E2 (lt. Gehaltsmitteilung 34 von 36 Monaten, da ich direkt mit E2 12 von 36 Monaten eingestiegen bin). Anschließend Beförderung zur Sc ...
Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit, die Rechnungen als Selbstständige erst nach der Elternzeit zu stellen? Was kommt als Leistungszeitraum auf die Rechnung? Muss ich meine Arbeit als Selbstständige (Max. 1 Stunde am Tag) trotzdem bei der Elterngeldstelle melden? Vielen Dank im Voraus.
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