Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf sich mein Stundenlohn nach der Elternzeit ändern??

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Darf sich mein Stundenlohn nach der Elternzeit ändern??

Mozartmausi

Beitrag melden

Hallo Frau Bader Ich habe einen unbefristeten Vertrag. Mit 30 Stunden wo ich als Stellvertretene Marktleiterin eingestellt bin. NUN nach der Elternzeit möchte ich und habe es auch schon mündlich mit meinem Verkaufsleiter abgesprochen, dass ich keine Marktleiter Vertretung mehr machen möchte, sondern "nur" als normale Verkäuferin und das auch nur noch auf 22,5 Strunden. Meine Frage ist nun ... dürfen sie mein Stundenlohn ändern?? Also mir ist schon klar das ich durch wengiger Stunden ein anderes Bruttogehalt habe, aber vorher hab ich 13,50 euro / stunde verdient. Können / dürfen die mir das jetzt nehmen?? LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, laut Vertrag sind Sie als stellvertretende Marktleiterin angestellt. Sie möchten diesen Vertrag ändern, in dem Zusammenhang kann der Arbeitgeber auch den Lohn ändern, da hier Ihre Tätigkeit wahrscheinlich nicht mehr so verantwortungsvoll ist. Liebe Grüße NB


cube

Beitrag melden

Ja, dürfen sie. Du selbst verzichtest auf die Position stellv. Marktleiterin bzw. möchtest /kannst diese Verantwortung nicht mehr übernehmen - nicht dein AG setzt dich auf diese Position. Den Unterschied im Gehalt musst du dann auch in kauf nehmen.


mellomania

Beitrag melden

so wie oben geschrieben begründet sich dein stunden lohn alt mit der verantwortung als marktleiterin. da du selber darauf verzichtest stufst du dich selber runter, daher wird jemand andres diese position zu diesem stundenlohn antreten. du wirst dann in kauf nehmen müssen, dass du nur soviel verdienst, wie eine verkäuferin eben verdient.


chrissicat

Beitrag melden

Na selbstverständlich!!! Du möchtest(!!!) andere Tätigkeiten ausüben bzw. eine andere Position bekleiden und die wird anders bezahlt. Völlig legitim. Es ist doch ganz klar, dass du als "einfache Verkäuferin" nicht das gleiche Gehalt erwarten kannst wie als (stellv.) Leiterin!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Nach 1,5 Jahren Elternzeit möchte ich nun wieder in den Beruf einsteigen. Ich war vorher in leitender Funktion vollzeitbeschäftigt. Nun möchte ich den Antrag stellen, nur noch 34 statt 38 h/Woche arbeiten zu gehen. Ich weiß, dass es meinerseits keinen Anspruch auf den gleichen Job gibt, aber auf einen vergleichbaren. Gilt dies auch, wenn sich die V ...

Hallo Frau Bader, Ich bin zur Zeit noch in Elternzeit und möchte bei meinem Arbeitgeber vorübergehen einen Minijob machen als ich Vollzeit gearbeitet habe, habe ich ca. 25 Euro die Stunde brutto verdient. Nun soll ich im Minijob aber nur 12,5 Euro die Stunde bekommen. Ist das überhaupt zulässig? So überlege ich gerade ob ich das überhaupt mac ...

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu Krank sein im Urlaub. Und zwar... ... nehme ich zur Zeit meinen Resturlaub nach meiner Elternzeit. Nun bin ich aber leider erkrankt. Wie verhält sich das mit meinem Urlaub, wenn ich mich krank schreiben lassen sollte? Wird mir der Resturlaub genauso wieder gut geschrieben, als wenn ich im normalen Beru ...

Guten Tag, Im Januar läuft meine Elternzeit aus. Ich arbeite seit ca2 Jahren wieder in der selben Firma auf minijob basis jeden Samstag. Nach Fragen, is mein vorheriger Vertrag (noch einiges an Überstunden und Urlaub) still gelegt für weitere 2 Jahre. Da ich weiter nur Samstag arbeiten kann. Da ich gefragt hatte ob man die Überstunden und den U ...

Hallo zusammen, ich stehe vor einer Herausforderung: Bald endet meine Elternzeit und ich muss wieder vollzeit arbeiten. Leider lehnt mein Arbeitgeber meinen Wunsch nach einer vorübergehenden Teilzeittätigkeit von 30 Stunden am Nachmittag ab. Das Hauptproblem ist dabei nicht das Geld, sondern die Kündigungsfrist von drei Monaten. Ich habe fol ...

Hallo Frau Bader ich war ein Jahr in elternzeit . Ich bin seit 5 Tagen aus der Elternzeit raus und arbeite seit 3 Tagen . ich musste viel Ware schleppen und veräumen die letzten drei Tage und das ist täglich bei uns so . achteinhalb Stunden geht eine Schicht uns stehen 30 Minuten Pause zu die wir aber nicht in Anspruch nehmen können da ...

Hallo Frau Bader ich war ein Jahr in elternzeit . Ich bin seit 5 Tagen aus der Elternzeit raus und arbeite seit 3 Tagen . ich musste viel Ware schleppen und veräumen die letzten drei Tage und das ist täglich bei uns so . achteinhalb Stunden geht eine Schicht uns stehen 30 Minuten Pause zu die wir aber nicht in Anspruch nehmen können da ...

Guten Abend, im Oktober 2017 habe ich meinen Beruf als Gesundheits- und Krankenpflegerin aufgenommen (Erfahrungsstufe 2) und im August 2019 wurde ich Schichtleitung. Aufgrund der neuen Position wurde meine Erfahrungsstufe zurück auf Beginn der Stufe 2 gerückt.  Ich plane jetzt die Elternzeit frühzeitig zu verlassen und wieder als Gesundheits- ...

Hallo Frau Bader, wie gewünscht, hier noch einmal etwas detaillierter: Tarifvertrag AVR-C Anlage 31 Einstellung als Gesundheits- und Krankenpflegerin zu Oktober 2017: Oktober 2017 bis Juli 2019 EG P7 E2 (lt. Gehaltsmitteilung 34 von 36 Monaten, da ich direkt mit E2 12 von 36 Monaten eingestiegen bin). Anschließend Beförderung zur Sc ...

Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit, die Rechnungen als Selbstständige erst nach der Elternzeit zu stellen? Was kommt als Leistungszeitraum auf die Rechnung? Muss ich meine Arbeit als Selbstständige (Max. 1 Stunde am Tag) trotzdem bei der Elterngeldstelle melden? Vielen Dank im Voraus.