Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Grund für das BV rechtlich relevant?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Grund für das BV rechtlich relevant?

Berlin16

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Liebe Frau Bader, ich befinde mich seit ein paar Tagen im BV. Grund waren Arbeitsplatzbedingungen (potentiell aggressives Klientel) - meine SS läuft komplikationslos -, also ginge es um ein generelles BV. Der AG wollte , dass meine Ärztin mir ein BV ausstellt, da kam die erste Verwirrung auf - diese ist ja nur für ein individuelles zuständig (beim generellen reicht eigentlich AG&Betriebsarzt), sie hatte mir angeboten eine Diagnose (z.B. Risiko-SS) aufzuschreiben, habe ich abgelehnt weil stimmt nicht und will keine rechtlichen Schwierigkeiten bekommen. Habe das dem AG do mitgeteilt und auch nochmal, dass es ja um ein generelles BV geht. Habe jetzt ein Schreiben von denen erhalten, wo wieder von individuellem BV die Rede ist - "nach Einschätzung vom Betriebsarzt und auch Hinweis der behandelnden Fachärztin" steht da, stimmt aber nicht, die Fachärztin hat ja nur an AG&Betriebsarzt zurück verwiesen. Habe jetzt wieder darauf hingewiesen, dass es kein individuelles BV sein kann. Ich verstehe gar nicht, warum du unbedingt über das individuelle gehen wollen - beim generellen wird doch auch das Gehalt von der KK gezahlt?? (Bzw. die Ärztin meinte was von einer Umlagekasse, davon hatte ich noch nicht gehört). Ich mache mir Sorgen, dass Krankenkasse oder Lageso das ggf. nachprüfen und einen Nachweis fordern, was denn jetzt (beim individuellen) medizinisch bei mir dagegen spricht zu arbeiten, und ich möchte keinen Versicherungsbetrug begehen! Oder sehe ich das zu eng?!? Danke für die Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für Sie macht das keinen Unterschied. Aber trortdem muss er es machen - vllt. ist er nicht sicher, ob die Voraussetzungen vorliegen. Schalten Sie das Gewerbeaufsichtsamt ein. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Nein, es ehrt Dich, dass Du Dir darüber Gedanken machst. Ruf einfach mal beim Gewerbeaufsichtsamt an,die helfen weiter und vermitteln auch. Ebenso die Krankenkasse. Es ist egal welches BV , über die Umlagekasse bekommt der AG das erstattet.


Mitglied inaktiv

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Es ist rechtlich schon ein Unterschied, weil derjenige, der das BV ausstellt, auch dafür geradestehen muss. Bei der Erstattung der Gehälter fließt ja Geld. Richtig ist alles was du dazu schreibst. Würde die Frauenärztin da "einspringen" mit einer Lüge, dann würde sie sich angreifbar machen. Und es ist richtig, dass du den AG beim Schummeln nicht unterstützt. Er soll lernen, wie man die Gefährdungen richtig ermittelt und abstellt. War keine Umsetzmöglichkeit vorhanden in ungefährliche Tätigkeiten? Wenn das möglich ist, muss der AG erst diese Möglichkeiten ausschöpfen, bevor er ein BV erteilt. Hilfe erhält man bei der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz.


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