Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Muss ich auf Nachfrage meines AG die Gründe für das BV offenlegen oder fällt das auch schon unter die ärztliche Schweigepflicht und es würde reichen, wenn ich meinem Chef sage, dass einige Werte des Kindes nicht i.O. sind? Will ungern meine Probleme auf Arbeit breittreten, da diese sonst die Runde machen... Vielen Dank für Ihre Antwort und liebe Grüße Jana
Hallo, wenn es an fem Kind liegt, ist es doch kein BV, sondern eine Krankschreibung. Egal, es gilt die Schweigepflicht. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
hallo, die gründe für ein beschäftigungsverbot sind genau so deine sache, wie die gründe für eine krankschreibung. du musst niemandem sagen, warum du ein beschäftigungsverbot hast. normalerweise sollte der chef da nicht mal nachfragen. wenn du unbedingt was sagen willst, dann sag doch einfach, dass dein gyn es für die gesundheit des kindes eben als notwendig erachtet. alles gute stephanie
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