Lunaxy
Hallo, Kann mir einer beantworten wie bindend eine schriftliche Zusage zu einem Arbeitsvertrag ist? Es geht darum, dass ich gerade in der Ausbildung bin und zum 01.08. die schriftliche Zusage meines Arbeitgebers erhalten habe, dass ich übernommen werde. Schön und gut, heute habe ich erfahren, dass ich schwanger bin und wurde aufgrund der Corona Lage direkt ins BV geschickt bzw. Wurde mir dazu geraten. Um das Ungeborene zu schützen würde ich das auch gerne machen, allerdings habe ich Sorge, dass mein Arbeitgeber mir dann keinen Vertrag mehr ausstellt wenn er hört, dass ich erstmal ausfalle. Aufgrund von Mutterschutz etc. Wie sieht es da aus? Weiß das jemand? Wäre das rechtens? Ich meine die Zusage ist schriftlich per Mail erfolgt. Zu mal als e-Mail Text mit PDF Anhang und der schriftlichen Zusage. Kann mein Arbeitgeber den Vertrag zurückziehen bzw. Die schriftliche Zusage wenn er hört, dass ich schwanger bin? Ich arbeite in diner Kita. Ich muss ihn also schnell informieren bezüglich BV. Ich habe wirklich Angst, dass ich trotz schriftlicher Zusage keinen Arbeitsvertrag bekomme obwohl mir dieser zugesichert wurde.
Hallo, eine schriftliche Zusage ist bindend und kann nicht, schon gar nicht wegen Schwangerschaft, zurückgenommen werden. Liebe Grüße NB
mellomania
zuerst: corona ist KEIN grund für ein BV! dazu kann dir auch nicht geraten werden, da es da gesetzlichen vorgaben gibt. du kannst da auch nicht mitreden. das ist entscheidung des arztes oder des AG wenn es um die gefährdungsbeurteilung geht. soviel dazu. wenn du einen vertrag hast, hast du ihn. wenn beide parteien unterschrieben haben ist er bindend. der AG soll schauen ob er ersatztätigkeiten für dich hat. das muss er sogar.
luvi
Hallo, Da du die Zusage schriftlich hast, kommt der Arbeitgeber aus der Zusage kaum noch raus. Ach mellomania, Wenn du Beschäftigungsverbot liest... Es ist doch immer wieder das gleiche. Kennst du keine schwangere Lehrerinnen oder Erzieherinnen, die gerade wegen Corona ein Beschäftigungsverbot haben? Ich kenne mehrere. Die Arbeitgeber möchten kein Risiko eingehen. Wer möchte schon die Verantwortung übernehmen, falls es doch Folgen gibt fürs Baby. Und was sollen die Erzieherinnen von zu Hause aus machen? Die Krippenkinder per Videokonferenz betreuen? LG luvi
mellomania
nein, unsere lehrerinnen erhalten natürlich kein bv. warum auch? sie werden aus dem präsenzunterricht rausgenommen und unterrichten die kinder von zuhause. auch erzieherinnen können von zuhause aus arbeiten. vorlesestunde per stream, berichte für die einschulungskinder schreiben. es gibt, wenn man will, immer ersatztätigkeiten. von daher ist dein kommentar erneut nicht wirklich logisch. auch frau bader schreibt es so gut wie immer drunter: corona ist kein grund für ein bv. lies gerne nach :-)
luvi
Trotzdem wird es so gemacht! Ich kenne mehrere schwangere Lehrerinnen und Erzieherinnen, die nicht mehr in der Schule bzw. Kindergarten sind, aber auch von zu Hause aus nichts machen müssen. Es wird zwar immer (in der Theorie, hier im Forum, im Gesetz) von Ersatztätigkeiten gesprochen, aber die Realität sieht anders aus. Hier wurde auch schon vor Corona sofort bei Bekanntwerden der Schwangerschaft eine Erzieherin aus der Gruppe genommen und bekam ein BV. Vielleicht ist das auch Bundesland abhängig, oder abhängig vom Arbeitgeber. Luvi
mellomania
für lehrerinnen ist es ja echt das einfachste, von daheim homeschooling zu machen oder schulbücher zu digitalisieren. da is echt null gefahr.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Beamtin, sie hat ab dem 25.11.2025 Erziehungsurlaub beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt ist sie aber noch im Mutterschutz (21.11.2025) dienstunfähig, also krankgeschrieben worden. Die Krankheit läuft voraussichtlich bis Mitte/Ende Dezember. Wir haben gelesen, dass der Erziehungsurlaub bei Dienstunfähigkei ...
Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag endet 28.02 und Mutterschutz beginnt am 02.03. Agentur für Arbeit hat mein Antrag abgelehnt, weil ich auch Beschäftigungsverbot habe. Krankenkasse auch sagt, dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Und Jobcentr auch net, weil mein Mann verdient genau so wie wir brauchen. Was kann ich mache ...
Hallo Frau Bader, hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen. Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...
Guten Tag, mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Hej! Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte. Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt? Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Die letzten 10 Beiträge
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?