Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gibt es Sonderregelungen dass Krippenplätze in der Elternzeit genehmigt werden?

Frage: Gibt es Sonderregelungen dass Krippenplätze in der Elternzeit genehmigt werden?

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Mein Freund und ich sind gerade nach Schleswig Holstein gezogen, arbeiten jedoch in Hamburg im gleichen Klinikum. Unsere Tochter (14Monate) besucht den Betriebskindergarten in Hamburg, da wir auf die Öffnungszeiten angewiesen sind (05.30Uhr-20Uhr, zzgl. Wochenende+Feiertage). Ende März gehe ich wieder in Elternzeit, da wir Baby Nummer 2 erwarten. In Hamburg hätte man uns den Zuschuss für 4h auch in der Elternzeit genehmigt, in Schleswig Holstein nicht. Wir sollen den Platz nun selbst tragen (600 euro, 4h). Das ist eindeutig zu viel Geld. Es war sehr schwer überhaupt einen Platz im Betriebskindergarten zu bekommen. Kind 2 kann nur aufgenommen werden, wenn Kind 1 ununterbrochen die Krippe besucht. Ansonsten sind beide Plätze weg. Was können wir jetzt tun?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, lesen Sie mal in der Satzung, wie es geregelt ist. Ansonsten versuchen, beim Träger eine Ausnahmegenehmigung/ Härtefall zu erreichen Liebe Grüsse, NB


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