Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gibt es ein Gesetz um Kernarbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung zu ändern?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gibt es ein Gesetz um Kernarbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung zu ändern?

momo1

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Hallo Frau Bader! Ich hab da mal eine Frage. Ich arbeite in einer Behörde, in der die Kernarbeitszeit um 8.30 Uhr beginnt. Da ich zwei Kinder habe die ich morgens beide in unterschiedliche Einrichtungen bringen muss (Sohn 1 Jahr, Kindertagesstätte, Beginn 7,30 Uhr) (Tochter 3 1/3 Jahre, Kindergarten, ca. 20 Min. mit Auto von Kindertagesstätte entfernt, Beginn ca. 8.00 Uhr in vorschulische Betreuung), schaffe ich es nicht genau um 8.30 Uhr auf der Arbeit zu erscheinen. Durch den um diese Uhrzeit schon bestehenden Berufsverkehr dauert es noch mal ca. 30 Min. bis ich auf der Dienststelle bin also ca. 8.30 Uhr, allerdings muss ich, da nicht ausreichend Parkplätze am Haus vorhanden sind einen Parkplatz im Stadtgebiet suchen. Somit hatte ich angegeben ich könnte um 8.40 Uhr auf der Arbeit sein. Mein Arbeitgeber sagt nun, das ginge nicht, da die Kernarbeitszeit um 8.30 Uhr beginnt, 4 Mal im Monat sei dies jedoch kein Problem. Nun meine Frage, da ich ja jeden Tag arbeiten muss werde ich mit 4 mal im Monat nicht hinkommen, gibt es eine Möglichkeit die Kernarbeitszeit zu ändern? Würde die Kernarbeitszeit um 9.00 Uhr beginnen, hätte ich kein Problem. Schon mal vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Momo 1


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn es keine separate Kernzeitregelung für TZ-Kräfte gibt (muss es ja eigentlich geben) gilt das auch für Sie. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Jeder Betrieb und jede Behörde kann die Kernarbeitszeit selber festlegen. Eine Änderung geht im Grunde nur für ALLE Mitarbeiter. Man könnte aber sicher schriftlich einen Zusatz zum AV machen der dies als Ausnahme regelt. Der AG ist dazu aber nicht verpflichtet. LG Sabine


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