ASchmetterling
Hallo Frau Bader, Ich bin Angestellte in Teilzeit. Ende August erwarten wir unser zweites Kind. Im Anschluss werden wir den Antrag auf Elterngeld (ggf Elterngeld plus) stellen. Darüber hinaus bin ich stille Gesellschafterin in einem Unternehmen, dass noch im September verkauft wird. Daher wird mir wahrscheinlich noch in der Mutterschutzfrist ein größerer Geldbetrag zufließen. Muss dies mit dem Elterngeld verrechnet werden? Falls ja, nur mit dem Elterngeld, das im gleichen Monat wie die Einmalzahlung ausgezahlt wird oder mit dem Elterngeldes des gesamten Bezugsraumes? Vielen Dank im Voraus A.
Hallo, das sind Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit/ Gewerbe, die sind, je nach Zufluss zu berücksichtigen. Liebe Grüße NB
Berlin!
Von welcher Art von Gesellschaft reden wir denn? Kapitalgesellschaft? Grundsätzlich ist der Verkauf von Gesellschaftsanteile Einkommen. Und wirkst sich aufs Elterngeld aus. Ich gehe aber davon aus, dass die Elterngeldstelle da einen Steuerbescheid sehen will.....
Berlin!
Es kommt übrigens auf viele Dinge an: die Du nicht nennst. Und auch, wann Zufluss ist kann man nur mit einem "kommt drauf an" beantworten. Aber wie gesagt: für eine umfassende Antwort fehlen diverse Infos. Meiner Ansicht nach solltest Du das mit deiner Steuerberaterin klären, es kann ja um recht viel Geld gehen.
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