Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

getrennte Wohnungen-was hat der papa für Rechte und Pflichten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: getrennte Wohnungen-was hat der papa für Rechte und Pflichten?

Mitglied inaktiv

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Mein Verlobter und ich werden uns wohl räumlich trennen. Jeder seine eigene Wohnung. Nun haben wir gemeinsame Zwillinge und ich würde gerne wissen was er für Rechte und Pflichten mir und den Kindern gegenüber hat?MUSS ich wieder arbeiten gehen? ICH bin ja sozusagen dann alleinerziehend,oder? Dann muss ich doch rund um die Uhr für die Kids da sein,oder? Wie steht man sich als alleinerziehende finanziell? Wichtig: Wir sind nur verlobt-NICHT verheiratet!!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, da hat die Gastmami recht. Er muss nur für 3 J. für Sie zahlen (wenn er kann). Dafür ist man eben ohne Ehe rechtlich nicht so abgesichert. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Wichtiger als der Heiratsaspekt ist wohl, ob und was der Papa zahlen könnte (= sein Einkommen). Für die ersten drei Jahre dürftest Du Dich dann um die Kinder kümmern und neben dem Kindesunterhalt Betreuungsunterhalt für Dich verlangen. Wenn er ensprechend verdient, richtet sich das nach Deinem letzten Gehalt. Ansonsten sieht es naturgemäß sehr mager aus. MfG Gastmami


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