S.D.
Hallo, kann man das Elterngeld (bzw. den Rest), was man auf 24 Monate gesplittet hat sich nach Ablauf von 12 Monaten sofort auszahlen lassen? Es ist so, dass ich völlig unerwartet nach 3 Monaten nach der Geburt meines ersten Kindes erneut schwanger geworden bin. Nach der Geburt meines zweiten Kindes fallen die Bezugsmonate des Elterngeldes beider Kinder zusammen. In dem Elterngeldbescheid wird das Elterngeld meines zweiten Kindes um das Elterngeld meines ersten Kindes gekürzt. Ist das rechtens? Hätte ich das Elterngeld nicht gesplittet, hätte ich es ja voll bekommen. Oder könnte ich es mir jetzt noch in einem Betrag auszahlen lassen? Dann müsste es doch aus der neuen Berechnung entfallen? Ich hoffe, sie können meiner Schilderung folgen.
Hallo, ja. Aber Sie sollten sich mind. 14 Mo auszahlen lassen, wenn Sie dann noch nicht im Mutterschutz sind Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ja, das solltest du sogar. Würde dir die EG-Kasse auch auf nachfrage zu raten. Doof wenn du das nicht gemacht hast. Damit hast du dann ja auch kein volles Mutterschaftsgeld bekommen, oder hast du keinen AG?
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