Blubba
Guten Tag Frau Bader, ich habe jetzt schon mehrfach gelesen, dass wenn das Kind vor dem errechneten Termin geboren wird, sich der Mutterschutz um die Anzahl der Tage entsprechend verlängert, sodass die 14 Wochen sichergestellt sind. Kann mir einer die dazugehörige gesetzliche Grundlage nennen? Im MuSchuG hab ich dazu nichts gelesen. Besten Dank Blubba
Hallo, auch in der neuen Fassung findet man es im § 3 MuSchG Liebe Grüße NB
Dojii
§ 3 Abs 1. MuschG (alt): (...) Entbindet eine Frau nicht am voraussichtlichen Tag, verkürzt oder verlängert sich die Schutzfrist vor der Entbindung entsprechend.
Blubba
Danke für ihre Antwort. Ich habe von einer Bekannten gehört, die drei Wochen vor ET das Kind bekommen hat, aber anschließend nur die acht Wochen Mutterschutz danach bekommen. Ist das richtig oder hätte sie Anspruch auf die drei entgangenen Wochen gehabt? Viele Grüße blubba
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