Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geschäftswagen in der Mutterschutz

Frage: Geschäftswagen in der Mutterschutz

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Ich brauche Ihre Hilfe ! Ich arbeite als Chemikerin seit 3 Jahren bei einer Firma im Außendienst und habe entsprechend einen Firmenwagen, den ich unbegrenzt privat nützen kann. Benzin wird mit einer Tankkarte auch für die Privatkilometer übernommen. Ich werde Ende September mein erstes Baby bekommen und bin ab dem 09.08.04 in Mutterschutz. Es kann auch durchaus sein, daß ich nach der Mutterschutz gleich wieder Vollzeit mit meinem Job anfange. Das weiß auch meine Firma. Jetzt zu meiner Frage. Ich dachte, daß der Firmenwagen Teil des Gehaltes für einen Außendienst ist und ich während der Mutterschutz (also die 6 Wochen vor der Geburt und 8 danach) weiterhin einen Recht darauf habe. Jetzt möchte mein Arbeitgeber aber daß ich am 09.08 das Auto abgebe. Wissen Sie wie die Rechtlage ist bzw. wo ich Informationen über dieses Thema finden kann? Im Voraus einen herzlichen Dank für Ihre geschätzte Hilfe. Mit freundlichen Grüßen


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Grundsätzlich steht Dir das Auto auch im Mutterschutz zu, alle dann gefahrenen Kilometer sind allerdings komplett privat. Dazu kommt jedoch: was steht denn in der Nutzungsvereinbarung für das Kfz? Viele Grüße Désirée


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Schau mal, hab für Dich gegoogelt: http://www.einblick.dgb.de/archiv/0102/ur010203.htm und: http://www.arbeitsrecht-fa.de/hefte/200103/3.pdf Sörvis-Grüße :-))) Désirée


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Hallo! Also in erster Linie ist Dein Arbeitsvertrag maßgeblich. Dort müßten die Nutzungsbedingungen festgehalten sein. Ansonsten ist es doch wohl eine Absprache mit Deinem Arbeitgeber, wenn Du sowieso schnellstmöglich wieder Vollzeit arbeiten gehen wirst. Es könnte ja auch sein, daß Du nicht wieder sofort arbeitest dann finde ich, ist eine Pkw-Nutzung auf Kosten des Arbeitgebers als ziemlich unwahrschein. Sind wir doch mal ehrlich, oder? Gruß Daniela


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Super, vielen herzlichen Dank ! Ich werde gleich rein gucken ... Liebe Grüße Marjorie


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Aber die Mutterschutzfrist ist eine zeit, in der die (werdende) Mutter nicht arbeiten DARF. Dadurch dürfen Ihr keine Nachteile entstehen. Und wenn der ANin der Firmen-PKW auch für privaten Nutzung zur Verfügung steht, dann hat sie auch in den gesetzlichen Schutzfristen Anspruch auf das Kfz. Dafür, daß sie nicht arbeiten darf, kann sie nix. Sollte sie driekt nach dem MuSchu in EZ gehen, muß sie eben am letzten Tag des MuSch den PKW abgeben. Désirée


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Hallo! Ich meinte es doch auch nicht böse. Du magst ja auch recht haben, warten wir doch einfach mal Frau Baders Antwort ab. Gruß Daniela


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