Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geringere Bezahlung wenn ich in Elternzeit arbeite?

Frage: Geringere Bezahlung wenn ich in Elternzeit arbeite?

Muckelchen2017

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Hallo, ich brauche Ihren Rat. Ich befinde mich in Elternzeit, diese ist vorerst bis Mai 2019 beantragt. Mitte des Jahres will ich arbeiten gehen (die Bedingungen in Elternzeit sind mir bekannt). Nun zu meiner Frage, ich hatte vor Elternzeit eine höhere Tarifgruppe, mein Arbeitgeber will mich zwar beschäftigen aber mit niedriger (4 Stufen niedriger!) Tarifgruppe, da sie mich aufgrund der niedrigeren Arbeitszeit nicht entsprechend einsetzen können. Nach meiner Elternzeit würde ich meine alte Tarifgruppe wieder erhalten. Darf er das? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nein, er muss Sie weiter im Rahmen des bisherigen Vertrages beschäftigen. Liebe Grüße NB


mellomania

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warum sollte er das nicht dürfen? du arbeitest während der elternzeit bis zu 30 h bei ihm. das heißt nicht zwingend, dass du in genau DEINEM job dort arbeitest. er bezahlt dir in der zeit das, was er kann und du arbeitest so, wie es mit deinem stunden für seinen betrieb passt. du könntest ja auch woanders tz arbeiten...ist zwar blöd aber du arbeitest ja nicht so, wie es dein vollzeitvertrag darlegt sondern eben tz. das kann ja auch in einer andren abteilung sein etc


Muckelchen2017

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Danke für deine Antwort. Ist es aber nicht so das ich laut Gesetz (BEEG) Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit bei gleichbleibenden Arbeitsbedingungen (dh gleiches Gehalt im Verhältnis) habe? Bin auf die Antwort der Expertin gespannt. Grüße


blue-pearl88

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https://m.rund-ums-baby.de/recht/TZ-in-EZ-geringerer-Stundenlohn_164367.htm Ist doch das gleiche, Oder? Lg


Muckelchen2017

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Danke, ja das kommt meiner Situation sehr nahe. Gibt es hierzu ein Paragraf auf den ich mich berufen kann, oder ein Urteil?


blue-pearl88

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Habe leider nichts passendes im Internet gefunden. Glücklicherweise hat sich meine Situation in der Arbeit dann eh geändert. Alles Gute


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