Mia1985
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich kurz vor dem Mitterschutz mit meinem 2. Kind. Vor ein paar Tagen hatte ich ein längeres Gespräch mit meinem Vorgesetzten. Wir waren uns einige, dass ich eine wichtige Aufgabe aus meinem bisherigen Tätigkeitgebiet nur ungern an meine Vertretung weitergeben möchte und kann. Wäre es möglich, dass ich im Anschluss an den Mutterschutz mit einer geringen Anzahl von Teilzeitstunden ( 5 h/Woche) diese Aufgabe weiterhin übernehme? Spricht während der Elternzeit und des Elterngeldbezuges etwas rechtlich dagegen, dass ich auch weniger als 15h/Woche arbeite? Vielen Dank für Ihre Antwort Julia G.
Hallo, das ist möglich, der Lohn wird aber angerechnet. Liebe Grüße NB
Dojii
Nein, in der Elternzeit darfst du sogar bis zu 30h/Woche arbeiten, ohne dass es Auswirkungen auf die Elternzeit hat. ABER es kann Auswirkungen auf das Elterngeld haben. Wenn du das Basiselterngeld nutzen willst, dann wird alles, was du während des Elterngeldbezugs verdienst, verrechnet. Beim Basiselterngeld gibt es keinen Freibetrag.
Mia1985
Danke für die Antwort Dorjii. Es steht allerdings überall geschrieben, dass man während der Elternzeit und des Elterngeldbezugs zwischen 15 und 30 Wochenstunden arbeiten darf. Meine Frage ist, ob ich die 15 Wochenstunden auch unterschreiten darf, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist? VG Julia G.
sternenfee75
Darf man, wenn der AG sein Einverständnis gibt. Ich habe zB 7 Stunden/Woche gearbeitet bzw alle 14 Tage ein We.
Dojii
Die mindestens 15 Stunden sind dein Recht, das du einfordern kannst. Weniger als 15 Stunden sind natürlich auch möglich, wenn man sich "privat" mit dem Arbeitgeber einigt. Nur die 30h dürfen nicht überschritten werden, weil sonst die Elternzeit endet.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
Hallo Frau Bader, ich bin bis März 2026 noch in Elternzeit. Ich habe mir ein Jahr genommen und noch auf einen Monat verlängert. Wir haben bereits einen Kitaplatz, und ich gehe April 2026 wieder arbeiten. Ich und mein Mann haben einen erneuten Kinderwunsch. Was würde mit der Elternzeit und dem Elterngeld passieren, wenn ich während der ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Jahressonderzahlung beim 2. Kind
- Beschäftigungsverbot nach kurzer Rückkehr aus Elternzeit
- Auszug
- Ki Ta
- Elternzeitende/Vollzeit Urlaubsabbau/Tz in Elternzeit
- Stundenbasis
- Beamtin wird im Mutterschutz krank. Wird Lohn weitergezahlt und Elterzeit verschiebt sich
- Rückfrage zu Elterngeld & Partnermonate - Welcher Vergleichszeitraum gilt für den Nachweis des Einkommensverlustes?
- Mutterschutzlohn im Insolvenzverfahren
- Anspruch Kita-Platz trotz Erwerbsminderungsrente