Mitglied inaktiv
Ich habe eine Frage und zwar habe ich ein Beschäftigungsverbot, wegen vorzeitiger Wehen, attestiert bekommen. Seid dem habe ich nur Ärger mit meiner Chefin. Jetzt ist ein Gerichtstermin eingeräumt worden, um den Sachverhalt zu klären. Der Termin ist aber drei Wochen vor meinem Geburtstermin und ich habe bedenken. Mein ET ist im Oktober und der Termin halt im September, da ich davon ausgehe, dann nicht mehr mobil zu sein, werde ich auf den Bus angewiesen sein (bei 35 Grad). Ich habe Angst daß was passiert, sprich Wehen oder die Fruchtblase platzt. Es kann mich auch keiner begleiten, da alle arbeiten müssen, nur mein Anwalt wird dabei sein. Mein Erscheinen wäre zwingend notwendig und wird mit Ordnungsgeld geahndet, wenn ich nicht erscheine. Ist es in Deutschland wirklich so? Was wenn ich im KH liegen sollte, "krass gesagt" muß ich dann Strafe zahlen und mit Wehen trotzdem zum Termin? Was sind das für Gesetze und wer macht solche termine? Lesen die garnicht vorher? Was mache ich denn jetzt? Yvonne
Mitglied inaktiv
Hallo, meine beste freundin hatte eine ähnliche Situation. Aber sie hat die Angelegenheit mit dem Anwalt frühzeitig geklärt, dass sie auch Angst hat, zum Termin zu kommen, weil die Gefahr einer Frühgeburt zu hoch war. Dann hat sie vom Frauenarzt ein Atest bekommen. Mit diesem Atest und noch einem Schreiben vom Anwalt, hat der Anwalt die Befreiigung beantragt und sie ist nicht zum Gericht gefahren, der Anwalt hat alles selber erledigt und sogar den Prozess gewohnen. Keiner kann dich zwingen in so einem Zustand zum Termin zu erscheinen. Im schlimmsten Fall wird der Termin verlegt auf einen späteren Zeitpunkt. Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen. LG Ira
Mitglied inaktiv
Hat Frau Bader meine Frage jetzt übersehen? Die Frage vor und nach mir ist beantwortet, aber meine nicht ?! :-(
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