Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader Da mein Sohn einen offenen Bauch hat, muß ich ihn in der 34 SSW per sectio entbinden. Das wäre dann ENde Dezember. Normalerweise hätte da der Mutterschutz angfangen. WIe ist der Mutterschutz bei geplanten "Frühgeburten" geregelt?. Beginnt dann mein MUSchu 6 Wochen vor der geplanten Entbindung oder/und stehen mir nach der Geburt 12 Wochen zu?? Bekomme ich noch weihnachtsgeld?? Danke für ihre Mühe
Hallo, offener Bauch hört sich sehr gefährlich an-viel Glück deshalb. Also: entweder Ihr FA verlegt den ET vor. Oder er bescheinigt Ihnen, dass es eine Frühgeburt ist. Dann haben Sie 12 Wochen nach der Geburt + die Zeit, die Sie vorher nicht nehmen konnten. Wenn Sie Ende Dez. entbinden bekommen Sie ganz normal das Weihnachtsgeld. Gruß, NB
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