Annec
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin in der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Wir wollten gerne in Deutschland für ein paar Tage Urlaub nehmen. Ist dies im Beschäftigungsverbot erlaubt? Und benötige ich eine Erlaubnis vom Arbeitgeber? Meine Frauenärztin erlaubt dies. Müsste ich dann von der Frauenärztin eine Bescheinigung über die Erlaubnis einholen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, dies ist möglich, aber nur mit ausdrücklicher und bestenfalls schriftlicher Zustimmung der Frauenärztin. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Die Frage kann nur beantwortet werden, wenn man weiß, wer das Beschäftigungsverbot aus welchen Gründen ausgestellt hat. Der AG wegen der Arbeitsbedingungen oder der Arzt wegen körperlicher Beschwerden?
Annec
...die Frauenärztin hat dies erstellt. Sie ist aber mit Urlaub einverstanden.
Mitglied inaktiv
Wenn die Frauenärztin in ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgestellt hat, dann müssen körperliche (evtl auch denkbar: psychische) Beschwerden vorliegen, die sich bei Weiterbeschäftigung erwartungsgemäß verschlimmern würden. Sollte die FÄ das Attest wegen der Arbeitsbedingungen ausgestellt haben, wäre das nicht richtig, weil sie dafür nicht zuständig ist. Die Reise kann mit Zustimmung der Frauenärztin unternommen werden, die Reiseaktivitäten sollten mit ihr abgestimmt werden. Ich würde mir die Erlaubnis von ihr schriftlich geben lassen. Vom AG benötigst du in dem Fall keine Genehmigung.
Annec
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für die Antwort. Muss ich jetzt jeden Urlaub auch beim Arbeitgeber anzeigen?
Mitglied inaktiv
Wenn du in den Urlaub fahren möchtest, musst du wie alle anderen Angestellten der Klinik auch Urlaub beantragen und nehmen.
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