Mitglied inaktiv
hallo frau bader! ich war vor einigen tagen mit dem werdenden vater meines noch nicht geborenen babys beim jugendamt um eine vorgeburtliche vaterschaftsanerkennung zu machen! dort erklärte man uns, das diese dem vater jediglich das umgangsrecht sichert, aber sonst keine weiteren rechte, sondern das wir dafür das gemeinsame sorgerecht beantragen müssen. uns ging es hauptsächlich darum, das auch der vater mal entscheiden kann, wenn ich nicht in der lage sein sollte und darum, das unsere tochter dann seinen namen annehmen kann (wir sind nicht verheiratet)! da ich noch so leichte zweifel daran habe (verschiedene persönliche gründe), schon das gemeinsame sorgerecht zu beantragen, wollte ich nun mal wissen, ob es wirklich so ist, das eine vaterschaftsanerkennung nicht ausreicht um z.b. dem kind den namen des vaters zu geben oder das der vater z.b. im krankenhaus entscheidungen treffen kann, für den fall, das ich nicht in der lage dazu bin......brauch man für solche angelegenheiten tatsächlich ein gemeinsames sorgerecht?
Hallo, gemeinsames Sorgerercht heißt, dass alle wichtigen Entscheidungen nur gemeinsam zu treffen sind. Wenn Sie das wollen, müssen Sie sich klar sein, dass man das nahezu gar nicht rückgängig machen kann - auch nicht bei einer Trennung. Wenn es um die Sorge für den Fall geht, dass Sie selber krank sind, kann das auch auf anderem Wege (zB Vollmacht) gemacht werden. Meine Erfahrung (ohne es böse zu meinen): viele Frauen haben sich hinterher geärgert, es gemacht zu haben Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wichtig ist: das Kind hat nun offiziell einen "Vater" und kann damit auch dessen Nachnamen bekommen. Allein hierfür beraucht man kein GSR. Um für das Kind Entscheidungen treffen zu können/dürfen, muß der Vater aber auch elterliche Sorge haben. Ansonsten hat er keinerlei Rechte an Entscheidungen beteiligt zu werden. Juristisch gesehen. Ob Du ihn tatsächlich daranm beteiligst schreibt Dir niemand vor :-) Viele Grüße Désirée mit 2x GSR
Mitglied inaktiv
Ich kann Frau Bader nur beipflichten. Ich habe das gemeinsame Sorgerecht zu tiefst bereut und heute nur Schererein damit. Ich würde es nie wieder tun.
Mitglied inaktiv
Kann mich da nur anschließen. Habe auch GSR und würde es auch nicht mehr freiwillig machen.
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, Meine Tochter ist 9 und immer noch Bettnässerin. Uns wurde eine Kinder-Therapeutin empfohlen, die auf dieses Thema spezialisiert ist. Meine Tochter würde gerne zu ihr gehen. Leider ist ihr Vater dagegen. Er möchte nicht, dass sein Kind zur Therapie geht. Wir sind seit 4 Jahren getrennt und haben das gemeinsame Sorgerecht. Ich ...
Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich Urlaubsverteilung. Kann meine Ex Frau (7 Jahre geschieden), bestimmen das ich meine 12 jährige Tochter, 6 Wochen im Jahr nehmen muss. Also 6 Wochen Urlaub die ich an Tagen gar nicht zur Verfügung habe ? Laut meiner Ex Frau soll ich gesetzlich dazu verpflichtet sein, da wir gemeinsames So ...
Hallo Frau Bader, ich hatte vor einigen Monaten schon mal geschrieben. In der Zwischenzeit hatte ich mit dem KV nochmal gesprochen und wir haben uns zusammen gerauft. Leider sind die Streitereien bzw die Ignoranz von seiner Seite aus schlimmer geworden und ich möchte jetzt endgültig den Schlussstrich ziehen. Ich merke wie sehr mich die Situation ...
Guten Tag. Ich befinde mich grade in der Trennung vom Vater meiner 1 jährigen Tochter. Wir leben derzeit noch zusammen,leider geht mir die angespannte Stimmung an die Psyche. Ich würde mich gerne zurückziehen entweder zu einer Freundin oder zu meiner Familie.(steht noch nicht ganz fest) nun mein eigentliches Problem,der Kv verbietet es mir aufg ...
Hallo Liebe Frau Bader, ich mache mir ein paar Sorgen: Mein Exfreund und ich haben eine 5 Monate alte Tochter. Bereits vor der Geburt haben wir das gemeinsame Sorgerecht vereinbart. Wir waren nicht verheiratet. Seit drei Wochen sind wir ungetrennt. Er ist in Berlin gemeldet, ich in Kiel. Er arbeitet unter der Woche in Kiel und hat hier in mein ...
Hallo Frau Bader, Der KV wollte nichts von der Schwangerschaft wissen, mich wie Abschaum behandelt und sich dann niewieder gemeldet. Dem Kind zu Liebe, haben wir Vaterschaftsanerkennung vollzogen. Mein Kleiner ist jetzt 7 Monate alt. Ich liebe es Alleinerziehende Mutter zu sein. Ich stehe Mitten im Leben, alles ist wunderbar. Ich hasse den Vater ...
Hallo Frau Bader, Ich wohne vom Vater meines Kindes (15 Monate) seit etwa 8 Monaten getrennt. Wir haben allerdings noch mehrmals pro Woche Kontakt und unser Kind ist einmal nach seinem Feierabend und samstags bis Nachmittags bei ihm. Mir geht es mit diesem engen Kontakt allerdings immer schlechter, sodass ich den Kontakt deutlich reduzieren ...
Es ist echt wunderbar, was einem hier so alles angedichtet wird und in welche Richtung dann gleich die Expertenmeinung gelenkt wird! Danke. Nirgendwo steht, dass ich den Umgang zwischen Vater und Kind ändern oder reduzieren oder oder oder möchte. Euch gehts anscheinend nicht ganz gut. Das Kind liebt seinen Vater und das ist auch schön so. Ic ...
Liebe Frau Bader, der Vater meines Kindes will das geteilte Sorgerecht. Ich bin jedoch dagegen da er meiner Meinung nach nicht in der Lage ist das Kind (4 Jahre ) alleine zu betreuen. Er war bis jetzt nur paar Stunden mit ihm alleine, sonst immer bei seinen Verwandten, zahlt kein Unterhalt obwohl er einen sehr guten Job hat, besitzt keine Kleidung ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Exmann und ich haben eine gemeinsame Tochter. Sie ist 12 Jahre und seit Januar besteht kein Kontakt mehr zu ihrem Vater. Das ganze ging vor Gericht und er hat akzeptiert, dass sie entscheiden darf, wann sie Umgang und Kontakt möchte. Bevor hier Aussagen kommen, dass ein Umgang wichtig ist: es sind dort wirklich wir ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit