Mitglied inaktiv
Hallo, also ich habe da so ein paar Fragen: Mein Ex-Freund, wir haben nie zusammen gewohnt oder sonstiges(auch nicht geheiratet) möchte jetzt versuchen das gemeinsame Sorgerecht anzuklagen... ich habe eindeutlich nach der Entbindung auf die alleinige Sorge bestanden , weil ich mir denken konnte, dass so etwas passiert.... Kann er denn überhaupt das Sorgerecht anfechten?Ist der dann immernoch Unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind? Und wie ist das jetzt mit dem Umgangsrecht??? Wie lange und wie oft darf mein Ex den Kleinen abholen, wenn gemeinsame Sorge vesteht???Und wie sind die Reglungen derzeit????also wenn ich die alleinige sorge habe, wie lange und wie oft darf er da den kleinen sehen??? Das schärfste ist ja: Ich habe anfangs noch gesagt er kann ihn sehen wanne r will muss sich nur vorher ankündigen: ER: ja nee hab keine Zeit muss arbeiten kann nur 1x die Woche...das schärfste: wir sind seit 2 monaten getrennt und er hat schon wieder ne neue....Mit andern Worten...er hat ja nichma die Zeit für seinen Sohn, will aber die gemeinsame Sorge????
Hallo, 1. Ihnen steht das Entscheidungsrecht wegen dem Sorgerercht zu, nicht ihm 2. Er ist unterhaltspflichtig - das hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun 3. Das Umgangsrecht hat auch nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat. Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es, auch im Auto, mitnehmen. Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt. Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen. Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen. Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat. Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt. Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden. Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt: - bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden - bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag - Übernachtung erst ab Schulreife Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig. Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat. Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind). Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, also ich hab das selbe Problem, mein EX will auch das gemeinsame SR aber ich bin noch schwanger und wir sind auch seit dem 4.Monat nicht mehr zusammen. Also soweit ich weis hat er es schwer das anzufechten, er muesste dann beweisen warum er das will, somit muss er beweisen das du allein kein guter umgang fuer euer kind seit. Das SR hat nix mit dem UR zu tun, wenn ihr das gemeinsame SR habt dann musst du ihm wegen jeder kleinigkeit hinterher rennen und seine Unterschrift einholen. Genau deswegen will ich auch das alleinige behalten, weil wir erstens nicht mehr ein paar sind und ich zweitens nicht die zeit und den nerv habe wegen jedem "scheiss" ihn um erlaubnis zu bitten.... Wir haben eh nicht mehr das beste verhaeltniss... Hab mir fuer Dienstag einen termin auf dem JA gemacht um das dort schon im vorfeld zu klaeren das er erstmal keine chance auf das gemeinsame SR hat. Er hat sein UR das heisst, Z.B: er darf unser kind alle zwei wochen sehen am wochenende.. solange wie meine kleine noch unter einem jahr ist moechte ich sie ihm sowieso nicht mitgeben ohne das ich nicht dabei bin... weiss nicht ob ich dir bisl weitergeholfen habe,, LG sweet
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