Anisia
Guten Tag, wie wird normalerweise das Sorgerecht für ein 2-jähriges Kind geregelt, wenn sich die Frau vom Mann scheiden lässt? Grund dafür ist unter anderem keine Liebe mehr, man geht sich nur noch auf die Nerven, die Frau ist für den Mann nichts anderes als eine Putzfrau usw., also der Mann ist nicht gewalttätig oder sowas "schlechtes", der Mann würde alles tun, um das Kind zu bekommen. Bekommt man dann das gemeinsame Sorgerecht? Und wenn ja, was bedeutet das, 4 Tage in der Woche ist das Kind bei Mama, 3 bei Papa? Oder unter der Woche bei Mama, am WE bei Papa? Oder wie viel Tage hat der Vater dann Anspruch auf das Kind in der Woche? Wieviel kann er einfordern? Danke
Hallo, Sie müssen Sorgerecht (Entscheidungen bei wichtigen Dingen), haben beide auch nach der Scheidung zusammen u Umgangsrecht (Besuchsrecht) trennen. Auch wichtig ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht (bei wem wohnt das Kind), nämlich beid em, beid em es vorher den Lebensmittelpunkt hatte. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wenn Ihr verheiratet seid HABT Ihr beide bereits das gemeinsame Sorgerecht. Bei einer Trennung wird normalerweise nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht an denjenigen allein gegeben bei dem das Kind den Lebensmittelpunkt hat. Das kann unter Umständen auch bedeuten dass das Kind hauptsächlich zum Vater kommt - z.B. wenn die Mutter bereits nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gegangen ist und der Vater EZ gemacht hat (für eine längere Zeit). Normalerweise verbleibt das Kind aber bei der Mutter und der Vater hat ein Umgangsrecht. Wie man dieses jetzt auslegt und ausübt ist erstmal Einigungssache der Eltern. Sprich wenn diese NICHT das Gericht damit bemühen dies regeln zu lassen kann man seine ganz eigenen Regeln erstellen. Ich kenne eine Familie wo die Tochter zwei Wochen komplett beim Vater lebt, danach 2 Wochen komplett bei der Mutter. Sowas geht natürlich nur wenn man nicht zu weit auseinander wohnt damit die Schule die selbe ist und auch der Freundeskreis dadurch nicht auseinander bricht etc. Bei den meisten Paaren ist es so dass die Kinder unter der Woche bei der Mutter sind und jedes zweite Wochenende beim Vater. Ggf. auch unter der Woche nochmal einen Tag oder zumindest Nachittags. Wenn die Eltern sich nicht einigen können, dann bleibt nur der Gang zum Gericht. LG Sabine PS: Nicht nur der Vater hat einen Anspruch darauf das Kind zu sehen, sondern vorallem hat auch das Kind ein Recht auf seinen Vater & seine Mutter, und wenn es bei Dir lebt, dann MUSST Du den Kontakt zum Vater fördern, so wie der Vater den Kontakt zu Dir fördern müsste wenn das Kind bei ihm leben würde!
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