Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geldwerter Vorteil Firmenwagen in Mutterschaftsgeld nach Firmenwagen Rückgabe

Frage: Geldwerter Vorteil Firmenwagen in Mutterschaftsgeld nach Firmenwagen Rückgabe

mutterschutz123

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Hallo Frau Bader, Ich habe bis zu Beginn des Mutterschutz einen Firmenwagen genutzt, diesen aber zu Beginn des Mutterschutz zurückgegeben. Nun hat mein Arbeitgeber trotzdem den Geldwerten Vorteil des Firmenwagens in das Mutterschaftsgeld einberechnet. Ist dies korrekt, obwohl ich den Firmenwagen gar nicht mehr nutze? Falls ja, sollte man dann werdende Mütter, die einen Firmenwagen nutzen, nicht konkret daraufhinweisen und ihnen die Option einräumen den Wagen 3 Monate vor Mutterschutz zurückzugeben? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, was meinen Sie damit, dass er den geldwerten Vorteil einberechnet hat? Hat er Ihnen statt des Wagens dann Geld eingerechnet? Dann wäre es ja korrekt. Den Vorteil anzurechnen, ohne den Wagen zur Verfügung zu stellen, geht natürlich nicht. Haben Sie den Wagen freiwillig zurückgegeben? Liebe Grüße NB


mutterschutz123

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Hallo Frau Bader, laut den Informationen der Personalabteilung erfolgt die Berechnung einerseits basierend auf meinem Bruttogehalt in den letzten 3 Monaten. Jedoch wird außerdem der geldwerte Vorteil des Firmenwagens einbezogen, der ja virtuell mein Gehalt vor dem Mutterschutz erhöht hat (mir wurde nun aber nicht mein Brutto-Gehalt erhöht, als Ersatz für die Nicht-Nutzung des Firmenwagens - ich zahle nur Steuern auf einen geldwerten Vorteil für einen Firmenwagen, den ich gar nicht mehr nutze...). Also reines Bruttogehalt würde zu Netto-Gehalt X führen. Bruttogehalt plus Einbeziehung des geldwerten Vorteils durch den Firmenwagen führt nun zu Netto-Gehalt Y, das auf Grund hoher Entfernung zwischen Arbeits- und Wohnstätte signifikant niedriger ist als X. Den Firmenwagen habe ich freiwillig zurück gegeben kurz bevor ich in den Mutterschutz gegangen bin. Da ich ihn nun im Mutterschutz nicht mehr nutze, ist die Einbeziehung des geldwerten Vorteils für den Firmenwagen in den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für mich nicht nachvollziehbar. Besten Dank für Ihren Rat


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