mutterschutz123
Hallo Frau Bader, Ich habe bis zu Beginn des Mutterschutz einen Firmenwagen genutzt, diesen aber zu Beginn des Mutterschutz zurückgegeben. Nun hat mein Arbeitgeber trotzdem den Geldwerten Vorteil des Firmenwagens in das Mutterschaftsgeld einberechnet. Ist dies korrekt, obwohl ich den Firmenwagen gar nicht mehr nutze? Falls ja, sollte man dann werdende Mütter, die einen Firmenwagen nutzen, nicht konkret daraufhinweisen und ihnen die Option einräumen den Wagen 3 Monate vor Mutterschutz zurückzugeben? Vielen Dank
Hallo, was meinen Sie damit, dass er den geldwerten Vorteil einberechnet hat? Hat er Ihnen statt des Wagens dann Geld eingerechnet? Dann wäre es ja korrekt. Den Vorteil anzurechnen, ohne den Wagen zur Verfügung zu stellen, geht natürlich nicht. Haben Sie den Wagen freiwillig zurückgegeben? Liebe Grüße NB
mutterschutz123
Hallo Frau Bader, laut den Informationen der Personalabteilung erfolgt die Berechnung einerseits basierend auf meinem Bruttogehalt in den letzten 3 Monaten. Jedoch wird außerdem der geldwerte Vorteil des Firmenwagens einbezogen, der ja virtuell mein Gehalt vor dem Mutterschutz erhöht hat (mir wurde nun aber nicht mein Brutto-Gehalt erhöht, als Ersatz für die Nicht-Nutzung des Firmenwagens - ich zahle nur Steuern auf einen geldwerten Vorteil für einen Firmenwagen, den ich gar nicht mehr nutze...). Also reines Bruttogehalt würde zu Netto-Gehalt X führen. Bruttogehalt plus Einbeziehung des geldwerten Vorteils durch den Firmenwagen führt nun zu Netto-Gehalt Y, das auf Grund hoher Entfernung zwischen Arbeits- und Wohnstätte signifikant niedriger ist als X. Den Firmenwagen habe ich freiwillig zurück gegeben kurz bevor ich in den Mutterschutz gegangen bin. Da ich ihn nun im Mutterschutz nicht mehr nutze, ist die Einbeziehung des geldwerten Vorteils für den Firmenwagen in den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für mich nicht nachvollziehbar. Besten Dank für Ihren Rat
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Guten Tag Frau Bader, Bei mir liegt folgende Situation vor: Die Elternzeit für meinen älteren Sohn endete am 27.06.25. Der Mutterschutz für meine erneute Schwangerschaft begann am 21.07.25. Damit die Elternzeit meines Sohnes passgenau zum 21.07.25 endet, habe ich die Elternzeit nur bis zum 20.07.25 verlängert. Da ich während meiner Eltern ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Hallo Frau Bader, folgende Situation: ich bin für K1 in EZ bis 21.04.26. Ab 12.01.26 wollte ich auf Basis TZ während EZ wieder arbeiten. Ab 22.04.26 hätte ich die Teilzeit auf Basis Brückenteilzeit fortgesetzt. Nun bin ich wieder schwanger (Mutterschutz 22.05.26). Sollte ich nun, damit ich den vollen AG Zuschuss aus meiner VZ Tätigkeit vo ...
Hallo! Kann mir vielleicht jemand helfen? Mein Arbeitsvertrag endet 15.01. In eine Woche. Und Mutterschutz beginnt 18.01. Ich hab auch ärztliches Attest, deswegen kriege ich kein Alg1 und kein Mutterschaftsgeld von Krankenkasse. Aber jetzt bin ich krank. Ich war noch nicht bei dem Arzt, weil ich nicht arbeite. Aber ich habe gehört, wenn ich jet ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hej! Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte. Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt? Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...