froggy2014
Liebe Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit (noch bis zum 31.März) und nun erneut schwanger und erwarte im März mein zweites Kind. Nun las ich, dass es empfehlenswert sei die Elternzeit zu Beginn des neuen Mutterschutzes zu kündigen. Ist das richtig? Wenn ja, welche Gelder stehen mir dann im Mutterschutz zu (lediglich der Krankenkassenanteil oder tatsächlich auch noch Geld vom Arbeitgeber)? Sehe ich es richtig, dass ich nach Ende des Mutterschutzes Anspruch auf ein Elterngeld in Höhe von 300€ + 75€ (für das erste Kind) habe? Vielen Dank im Voraus! Schöne Grüße froggy
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
malini
Wann ist denn Kind 1 geboren? Wenn du deinen Vertrag nicht geändert hast und die laufende Elternzeit zum neuen Mutterschutz hin beendest, bekommst du auch den AG-Anteil wie beim ersten Kind.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich habe zwei Jahre EZ beantragt und bekomme elterngeld Plus bis zum 21.LM des Kindes. Jetzt möchte ich evtl doch ein weiteres Kind. Ich habe gelesen, dass ab dem 15. LM mit Null gerechnet wird(zur Berechnung des EG) , ist das richtig? Zur Berechnung des neuen EG werden also entweder die elterngeld Monate mit einbezogen, wen ...
Hallo, Ich befinde mich im 2. Jahr meiner Elternzeit von meiner Tochter (*November 2020). Seit Dezember 2021 arbeite ich bei meinem alten Arbeitgeber auf 450€ Basis befristet für die Dauer meiner restlichen Elternzeit, also bis Oktober 2022. Ab Ende der Elternzeit hätte ich also wieder Anspruch auf meine Vollzeitstelle von vor der EZ gehabt. ...
Meine EZ endet in April und was ist wenn ich vorher Schwanger werde, und nach der EZ wieder ins Beschäftigungsverbot gehe bekomme ich dann wieder mein vollen Gehalt bis zur Mutterschutz .???
Guten Tag, Ich bin bis 01/2025 noch in elternzeit. Bis Januar 2023 bekomme ich elterngeld. Jetzt bin ich wieder schwanger und im Beschäftigungsverbot. Ich wollte eigentlich stundenweise arbeiten ab Februar. Dafür habe ich noch keinen änderungsvertrag unterschrieben. Können Sie mir sagen, wie viel Geld ich jetzt bekomme? Wie vor der 1. Schwan ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich im dritten Elternzeitjahr von Kind 1 diese endet im Dez. Mir wurde letztes Jahr von meinem Arbeitgeber genehmigt während der Elternzeit in einem anderen Betrieb zu arbeiten da für mich keine Möglichkeit auf Elternteilzeit bei ihm zu arbeiten. Nun zog sich das alles auch etwas hin da ich erst seit kurzem ...
Sehr geehrte Frau Bader, zur Geburt meines 1. Sohnes habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt. Der Antrag hat zudem den Wunsch beinhaltet nach einem Jahr wieder 20 Stunden während der Elternzeit arbeiten zu kommen. Nachdem mein Sohn 6 Monate alt wurde entschieden wir uns, dass ich doch 32 Stunden anstatt 20 arbeiten möchte. Dies beantragte ich b ...
Hallo, ich bin im 2 Jahr Elternzeit meines Sohnes. Ich hab einen teilzeit in Elternzeit Vertrag bei meinem Arbeitgeber unterschrieben und hätte am 1.9 anfangen müssen. Jetzt bin ich jedoch erneut schwanger und mein Arzt hat mir direkt ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Ich hab zwar den unterschriebenen Vertrag aber ja noch nicht wieder gearbeite ...
Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden. Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni. Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...
Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden. Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni. Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...
Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden. Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni. Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...
Die letzten 10 Beiträge
- Zu spät in der Kita Abweisung erlaubt?
- Änderung des Arbeitsvertrags nach Verkündung von Schwangerschaft
- Lügen
- Kindergartenausflüge
- Geruchsbelästigung durch Cannabis
- Fahrtkosten
- Darf meine Schwester ihr Baby behalten obwohl ihre anderen Kinder bei Pflegeeltern leben
- Anspruch auf volles Urlaubsgeld während des Mutterschutzes
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?