TiZe
Hallo. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen hier Fragen zu beantworten. Wir haben einen fast zweijährigen Sohn. Ich bin noch in Elternzeit und habe auch noch ein weiteres Jahr verlängert. Wir bekommen aber kein Elterngeld mehr. Wir haben eine PV Anlage mit der wir Geld verdienen. Jetzt meine Frage, kann ich, wenn wir noch ein weiteres Kind bekommen, das Geld von der PV Anlage als Gehalt angeben? So dass ich etwas mehr Elterngeld als den mindestsatz bekommen würde oder geht das nicht? Und hat es eventuell Nachteile, wenn ich doch nochmal vor dem zweiten Kind arbeiten gehe? Wäre es dann besser, wenn nur mein Mann auf die PV Anlage eingetragen ist? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, aufgrund der Photovoltaikanlage haben sie sogenannte Mischeinkünfte. Das bedeutet, dass für die Ermittlung des Elterngeldes das letzte abgeschlossene Kalenderjahr entscheidend ist. Wenn Sie in diesem Elterngeld bezogen haben (bis zum 14. Lebensmonat des Kindes) können Sie die Jahre weiter nach hinten verschieben. Liebe Grüße NB
Dojii
Der Gewinn aus der PV-Anlage muss im Steuerbescheid des Jahres vor der Geburt des neuen Kindes auftauchen und zwar unter dem Namen der Person, die das neue Elterngeld beantragen will. Dann wird der Gewinn auch zur Berechnung des neuen Elterngeldes genutzt.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und beziehe das Elterngeld für ein Jahr. Während der Schwangerschaft hatte ich ein gesetzlich vorgeschriebenes Beschäftigungsverbot bei dem ich mein volles Gehalt bezogen habe. Nun würde ich gerne wissen wie es aussieht wenn ich vor Ende der Elternzeit für das erste Kind erneut schwanger wär ...
Hallo Frau Bader, nachdem ich nun in Ihrem Forum geblättert habe, hätte ich nun gerne eine Bestätigung von Ihnen, ob ich die Rechtslage richtig verstanden habe plus Antworten auf weitere Fragen: Ausgangssituation: ich bin derzeit in EZ, bekomme 1800€ Elterngeld, da ich vor der 1. SW ein gutes Gehalt (Vollzeitbeschäftigung, 40h/Woche) bezogen ...
Sehr geehrte Frau Bäder, ich befinde mich seit der Geburt meiner Tochter im August 2018 in Elternzeit. Diese wird voraussichtlich Ende Oktober 2019 enden. Vor der Geburt meiner Tochter habe ich nach Kundgebung meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot seitens meines Arbeitgebers bekommen. Nun bin ich wieder schwanger und frage mich, ob ich ...
Hallo Ich bräuchte gerne einen Rat: das Elternzeit ist letzte Monat beendet(31.02.2022) und ich sollte die Arbeit ab diesen Monat anfangen. Der Arbeitgeber hat mir E-mail geschrieben das ich noch 24 Urlaubstage vor Elternzeit habe, und bis 6.04.2022 werde ich in Urlaub sein. Die Überraschung ist heute gekommen, ich bin wieder schwanger. Ich st ...
Liebe Frau Bader, Im Herbst letzten Jahres habe ich eine neue Beschäftigung angefangen. In dem Arbeitsvertrag wurde festgehalten das ich nach der Probezeit mehr Lohn verdiene. Diese ging 6 Monate. Nach 3 Monaten im neuen Job bin ich ungeplant schwanger geworden und mein Arbeitsgeber hat mich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Meine Frage ...
Hallo, Ich habe eine Frage bzgl Tarifgruppe/Gehaltsstufen und Berufsjahre. Folgende Situation: Ich arbeite im medizinischen Bereich und bin mit Bekanntgabe der ersten Schwangerschaft sofort ins BV vom AG geschickt worden. Kind 1: geboren am 8.3.23, Elternzeit für 2 Jahre mitgeteilt, ab 1.10.24 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Dann ...
Welche Rechte hat man als Arbeitnehmer, der wegen "Kind krank" früher den Arbeitstag beenden muß? Laut Personalabteilung solle man 1.) Minusstunden nehmen... oder 2.) werde der ganze Tag als "Kind krank"-Tag gemeldet (bei Vorlegen des Attests), d.h. für den gesamten Tag würden nur 90% Gehalt gezahlt, entsprechend weniger Rentenbeitrag usw. Klar ...
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Gehalt im Beschäftigungsverbot. -Ich bin während meiner Elternzeit erneut im Dez 24 schwanger geworden -Erneute Arbeitsaufnahme in meinem alten Beruf im Januar 25 auf Basis 95% -Reduzierung der Stunden im April auf 60% -Beschäftigungsverbot Mitte April 25 -Aktuell bekomme ich das 60% Geha ...
Die letzten 10 Beiträge
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit
- Antrag auf Teilzeit