TiZe
Hallo. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen hier Fragen zu beantworten. Wir haben einen fast zweijährigen Sohn. Ich bin noch in Elternzeit und habe auch noch ein weiteres Jahr verlängert. Wir bekommen aber kein Elterngeld mehr. Wir haben eine PV Anlage mit der wir Geld verdienen. Jetzt meine Frage, kann ich, wenn wir noch ein weiteres Kind bekommen, das Geld von der PV Anlage als Gehalt angeben? So dass ich etwas mehr Elterngeld als den mindestsatz bekommen würde oder geht das nicht? Und hat es eventuell Nachteile, wenn ich doch nochmal vor dem zweiten Kind arbeiten gehe? Wäre es dann besser, wenn nur mein Mann auf die PV Anlage eingetragen ist? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, aufgrund der Photovoltaikanlage haben sie sogenannte Mischeinkünfte. Das bedeutet, dass für die Ermittlung des Elterngeldes das letzte abgeschlossene Kalenderjahr entscheidend ist. Wenn Sie in diesem Elterngeld bezogen haben (bis zum 14. Lebensmonat des Kindes) können Sie die Jahre weiter nach hinten verschieben. Liebe Grüße NB
Dojii
Der Gewinn aus der PV-Anlage muss im Steuerbescheid des Jahres vor der Geburt des neuen Kindes auftauchen und zwar unter dem Namen der Person, die das neue Elterngeld beantragen will. Dann wird der Gewinn auch zur Berechnung des neuen Elterngeldes genutzt.
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