Kind08.18
Sehr geehrte Frau Bäder, ich befinde mich seit der Geburt meiner Tochter im August 2018 in Elternzeit. Diese wird voraussichtlich Ende Oktober 2019 enden. Vor der Geburt meiner Tochter habe ich nach Kundgebung meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot seitens meines Arbeitgebers bekommen. Nun bin ich wieder schwanger und frage mich, ob ich irgendein Geld bekomme? Arbeiten werde ich im November nicht, da wieder ein Beschäftigungsverbot kommen würde. Vielen Dank für Ihre Mühe
Hallo, während der EZ spielt das BV keine Rolle. Ab dem ersten Tag nach Beendigung der EZ entscheidet der AG anhand der Gefährdungsprüfung, ob ein BV ausgesprochen wird. Dann bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne BV bekommen üwrden. Liebe Grüße NB
bellis123
Ich würde nicht drauf spekulieren dass es wieder ein BV gibt. Wie wird das ab November betreut?
mellomania
was heißt EZ geht voraussichtlich bis oktober? was hst du mit dem AG vereinbart? wie wirst du nach der EZ zurückkommen? das muss ja schon klar sein.wenn der AG eine ersatztätigkeit hat, wirst du arbeiten gehen müssen. also kannst du nur den umfang als rückkehr anmelden, in dem dein kind betreut ist. der rest ist AG sache. und er muss dir kein bv geben. er muss einen andren arbeitsplatz für dich stellen. erst wenn das nicht geht, dann bv. aber eben in dem umfang, wie dein kind betreut ist. und das geld erhälst du dann, als wenn du arbeiten wärst. sollte er im laufe des bv einen andren platz für dich hben, musst du am tag danach direkt kommen.
Felica
Du kannst noch kein BV bekommen haben, weil du ja noch gar nicht wieder arbeitest. Wieso bist du also sicher das du eines ab November bekommst? Frühstens ab dem ersten Arbeitstag würde ein BV greifen. Setzt aber voraus das du arbeitsfähig bist, sprich gesundheitlich, aber auch wegen Kinderbetreuung. Sofern das passt hängt dein Einkommen davon ab was für nach de EZ mit dem AG vereinbart ist. Du bekommst dann das was du eben auch ohne BV bekommen würdest. Da die Gesetzeslage sich verändert hat muss ein AG inzwischen aber alles versuche damit ein BV umgangen wird, deshalb musst du eben auch voll entsprechend deines Vertrages einsetzbar sein. Das BV ist das letzte Mittel das dem AG offen steht.
Mitglied inaktiv
Ab November bekommst du im Falle eines BV, das Gehalt für die std, die du wieder arbeiten wolltest.
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