Hallo
Ich bräuchte gerne einen Rat: das Elternzeit ist letzte Monat beendet(31.02.2022) und ich sollte die Arbeit ab diesen Monat anfangen. Der Arbeitgeber hat mir E-mail geschrieben das ich noch 24 Urlaubstage vor Elternzeit habe, und bis 6.04.2022 werde ich in Urlaub sein.
Die Überraschung ist heute gekommen, ich bin wieder schwanger. Ich stille noch und ich habe keine Periode, und habe ich mich nicht erwartet aber bin ich jetzt sehr froh.
Ich bin Krankenpflegerin, und bei der 1. Baby habe ich BV gekriegt wegen schwere Arbeit und auch wegen Pandemie, und glaube ich werde ich wieder bekommen.
Die Frage ist: wenn ich von Arzt die BV geben wurde, werde ich danach wie beim 1. Schwangerschaft Geld (Gehalt) kriegen?
Aus Finanziellen Gründe mache ich mich Sorgen (deswegen habe ich nur 1 Jahr EZ genommen).
Mfg
Sara
von
Sara123.5
am 19.03.2022, 00:23
Antwort auf:
Werde ich wieder Geld (Gehalt) kriegen wie bei 1. Schwangerschaft?
Hallo,
1. Das Beschäftigungsverbot spricht der Arbeitgeber, nicht der Frauenarzt aus.
2. Im Beschäftigungsverbot erhalten Sie den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden.
3. Das Elterngeld bemisst sich nach dem Lohn der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat des ersten Kindes können ausgeklammert werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2022
Antwort auf:
Werde ich wieder Geld (Gehalt) kriegen wie bei 1. Schwangerschaft?
Hallo, du bekommst im BV das, was du ohne bekommen würdest. Wenn du Vollzeit zurück kommen würdest, Kind 1 "Vollzeit" betreut ist und dein AG keinen anderen Platz für euch hat, ja. Elterngeld könnte dann durch den Geschwisterbonus sogar höher sein. Den gibt es, bis Kind 1 drei Jahre alt wird. Scheint ja alles nahtlos in einander überzugehen.
von
sneram
am 19.03.2022, 01:34
Antwort auf:
Werde ich wieder Geld (Gehalt) kriegen wie bei 1. Schwangerschaft?
zum einen kann dir der AG nicht schreiben, dass du noch urlaub hast., ohne dass du diesen beantragt hast. den urlaub kannst du stehen lassen bis ende nächsten jahres. oder wolltest du das genau so?
zum anderen ist der AG selber für das bv zuständig (wenn es um deine arbeit geht) und nicht ein arzt.
so wie du jetzt nach der ez arbeiten könntest, so erhälst du geld, wenn tatsächlich ein bv ausgesprochen wird. voraussetzung ist dass dein kind auch so betreut ist, wie du vorhast zu arbeiten.
von
mellomania
am 19.03.2022, 08:20