Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwangerschaft / Gehalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwangerschaft / Gehalt

LV87

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Hallo! Ich bin Kinderpflegerin vom Beruf in München und bin gerade in Eltern. Ich würde gerne wissen ob ich bei einer zweiten Schwangerschaft mit Beschäftigungsverbot ein ganzes volles Jahr wieder arbeiten muss falls ich mein Gehalt normal erhalten will. Viele Frauen in diesem Beruf haben mir berichtet, dass sie ein Jahr arbeiten mussten damit sie schwanger mit Beschäftigungsverbot ihr ganzes Gehalt erhalten konnten bis natürlich Mutterschutz zu Ende war. . Vielen Dank im voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können sagar keinen Tag gearbeitet haben und bekommen bei einem BV trotzdem den vereinbarten Lohn. Liebe Grüße NB


LV87

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Bin in Elternzeit *


mellomania

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Du bekommst in einem bv das was du ohne bekommst. Aber: ein Recht auf bv hast du nicht der AG entscheidet ob bv oder umsetzen. Du meldest normal an wie du arbeiten kannst, wenn bv dann erhältst du eben das. Du darfst NICHT vz anmelden obwohl du so nicht arbeiten könntest. Dein Kind muss betreut sein.


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