Hallo! Ich bin Kinderpflegerin vom Beruf in München und bin gerade in Eltern. Ich würde gerne wissen ob ich bei einer zweiten Schwangerschaft mit Beschäftigungsverbot ein ganzes volles Jahr wieder arbeiten muss falls ich mein Gehalt normal erhalten will. Viele Frauen in diesem Beruf haben mir berichtet, dass sie ein Jahr arbeiten mussten damit sie schwanger mit Beschäftigungsverbot ihr ganzes Gehalt erhalten konnten bis natürlich Mutterschutz zu Ende war.
. Vielen Dank im voraus!
von
LV87
am 07.06.2022, 11:54
Antwort auf:
Schwangerschaft / Gehalt
Hallo,
Sie können sagar keinen Tag gearbeitet haben und bekommen bei einem BV trotzdem den vereinbarten Lohn.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.06.2022
Antwort auf:
Schwangerschaft / Gehalt
Bin in Elternzeit *
von
LV87
am 07.06.2022, 11:59
Antwort auf:
Schwangerschaft / Gehalt
Du bekommst in einem bv das was du ohne bekommst. Aber: ein Recht auf bv hast du nicht der AG entscheidet ob bv oder umsetzen. Du meldest normal an wie du arbeiten kannst, wenn bv dann erhältst du eben das. Du darfst NICHT vz anmelden obwohl du so nicht arbeiten könntest. Dein Kind muss betreut sein.
von
mellomania
am 07.06.2022, 12:16