Bekomme ich mein 40Std Gehalt bei erneuter Schwangerschaft?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bekomme ich mein 40Std Gehalt bei erneuter Schwangerschaft?

Hallo, ich bin derzeit mit meiner ersten Tochter in der einjährigen Elternzeit. Sie ist bald 9 1/2 Monate alt. Im August beginne ich wieder als Erzieherin zu arbeiten. Meine Tochter wird im Juli in meiner Kindertagesstätte eingewöhnt. Mein Mann und ich planen erneut schwanger zu werden. Ich hatte bereits mein „Wiedereinstiegsgespräch“ mit meiner Chefin. Im Protokoll wurde vermerkt, dass ich mit 30 Std wieder anfange zu arbeiten (Zuvor 40Std), welches wir beide unterschreiben mussten. Ein Vertrag habe ich noch nicht erhalten. Meine Stelle ist unbefristet. Ich bekomme direkt Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft. Bekomme ich, wenn ich vor antreten meiner 30 std stelle schwanger werde und es verkünde, mein Vollzeit Gehalt aus der Tätigkeit vor meiner ersten Schwangerschaft? Und wird auch mein Elterngeld nach der Vollzeitstelle berechnet? Oder da wir ja bereits einen bestehenden Vertrag haben, jedoch nur im Protokoll festgehalten ist; dass ich mit 30 Std wieder anfange, trotzdem in der erneuten Schwangerschaft das Geld für die 30Stunden Stelle? Mit freundlichen Grüßen Conni

von ConniP am 07.05.2019, 13:31



Antwort auf: Bekomme ich mein 40Std Gehalt bei erneuter Schwangerschaft?

Hallo, Nein, Sie bekommen das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Das sind dann ja die 30 Stunden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.05.2019



Antwort auf: Bekomme ich mein 40Std Gehalt bei erneuter Schwangerschaft?

Du bekommst im falle eines BV nach deiner Elternzeit das was ihr vereinbart habt. Also 30 h/Woche Elterngeld wird nach dem Gehalt gerechnet, was 12 Monate vor Geburt von Kind 2 verdient wurde

Mitglied inaktiv - 07.05.2019, 13:35



Antwort auf: Bekomme ich mein 40Std Gehalt bei erneuter Schwangerschaft?

du bekommst das was du ohne bv bekommen würdest. wenn dein kind so betreut ist dass du die schriftlich vereinbarten 30 h arbeiten kannst dann bekommst du das. wird das ein neuer vertag über 30 h? warum nicht elternzeit verlängern und in dieser die 30 h arbeiten? wenn du einen neuen machst, ist dein vollzeitvertrag futsch! was habt ihr vereinbart?

von mellomania am 07.05.2019, 13:36



Antwort auf: Bekomme ich mein 40Std Gehalt bei erneuter Schwangerschaft?

Das ist richtig, meine 40 std Stelle ist „erstmal“ futsch. Ich habe aber eh nicht vor wieder mit 40Std zu arbeiten. Da ich als Gruppenleitung tätig bin, wäre es aber auch kein Problem wieder an 40std zu kommen. Das ist bei unserem Träger leicht. Also bringt mir eine Verlängerung der Elternzeit ja sowieso nichts. Oder sehe ich das falsch? Ich kann ja aber auch, wenn ich in einem Monat schwanger wäre, meine Elternzeit vorzeitig abbrechen und direkt ins erneute Beschäftigungsverbot. Dann würde doch eig mein alter Vertrag aufleben oder nicht? Das ist es ja, wir haben keinen Vertrag. Es war nur ein Gesprächsprotokoll, indem festgehalten wurde, dass ich mit 30 Std wieder anfange.

von ConniP am 07.05.2019, 13:54



Antwort auf: Bekomme ich mein 40Std Gehalt bei erneuter Schwangerschaft?

Nein vorzeitig abbrechen kannst du nicht.... Schon gar nicht um in ein BV zu gehen.....vorsätzlich

Mitglied inaktiv - 07.05.2019, 13:58



Antwort auf: Bekomme ich mein 40Std Gehalt bei erneuter Schwangerschaft?

zum einen kannst du deine elternzeit nicht beenden um in ein bv zu gehen. du kannst nur afu einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden. und da beginnt der vorteil, wenn du die elternzeit verlängerst und in dieser die 30 h arbeitest. dann nämlich erhälst du den satz mutterschaftsgeld aus dem 40h vertrag. wenn du den aber kaputt gehen lässt und außehalb der ez 30 arbeitest, erhälst du im mutterschutz nur die 30 h bezahlt :-)

von mellomania am 07.05.2019, 14:14



Antwort auf: Bekomme ich mein 40Std Gehalt bei erneuter Schwangerschaft?

Ihr habt 30 Stunden schriftlich vereinbart, denn ihr habt ja schließlich beide unterschrieben. Also würdest du im Falle eines Beschäftigungsverbotes genau diese 30 Stunden bezahlt bekommen. Auch wenn du bei der ersten Schwangerschaft direkt ins Beschäftigungsverbot geschickt wurdest, heißt das nicht, dass dies diesmal auch so ist. Darüber hinaus ist es nicht möglich die Elternzeit vorzeitig zu beenden um ins Beschäftigungsverbot zu gehen. Das Elterngeld wird berechnet nach dem Einkommen der letzten 12 Monate vor dem (neuen) Mutterschutz. Wenn in diese 12 Monate auch Elterngeldbezugsmonate der ersten Schwangerschaft fallen, werden diese ausgeklammert.

von chrissicat am 07.05.2019, 14:16



Antwort auf: Bekomme ich mein 40Std Gehalt bei erneuter Schwangerschaft?

Wenn man weiß, dass man schwanger werden möchte und wenn man weiß, dass man ein BV erhält, dann ist es schlichtweg dumm, den 40 Stundenvertrag auf 30 zu setzen. Du kannst dein Kind mit Sicherheit auch 40 Stunden betreuen lassen. Noch bist Du nicht schwanger. Riskiere es und sag es bleibt bei 40 Stunden ;-) Musst nur auch bereit sein ggf. zu arbeiten...wenn die Schwangerschaft nicht sofort eintritt oder das BV ausbleibt.

von HeyDu! am 07.05.2019, 14:18



Antwort auf: Bekomme ich mein 40Std Gehalt bei erneuter Schwangerschaft?

Man kann die ez abbrechen wenn der AG zustimmt. Kann er muss er aber nicht... Dein Risiko ist, das du nicht so schnell schwanger wirst (gut hast noch EZ). Im falle einer ss das BV nicht gibt (ag hat ersatztätigkeit) und dein Kind 1 muss Vollzeit betreut sein.

Mitglied inaktiv - 07.05.2019, 14:46



Antwort auf: Bekomme ich mein 40Std Gehalt bei erneuter Schwangerschaft?

Ich sehe ein Problem, nämlich das Protokoll in dem vermerkt wurde das du 30 Std die Woche arbeiten willst. Die schriftliche Form eines Arbeitsvertrages dient der Beweisbarkeit. Das Protokoll könnte das auch. Ein neuer Vertrag ist also gar nicht nötig oder zwingend.

von Felica am 07.05.2019, 15:43



Antwort auf: Bekomme ich mein 40Std Gehalt bei erneuter Schwangerschaft?

Sie schreibt doch. Der AG hat auch kein Problem mit 40 Stunden. Drüber reden, einigen und gut.

von HeyDu! am 07.05.2019, 15:44



Antwort auf: Bekomme ich mein 40Std Gehalt bei erneuter Schwangerschaft?

Klar, wenn der AG mitspielt, kein Ding. Fraglich ist es aber ob der da auch mitspielt wenn sie jetzt schwanger wird und dann meint, och dann vergessen wir die vereinbarten 30 Std mal ganz schnell wieder. So wie ich es verstanden habe, hat der nur kein Problem damit wenn sie irgendwann wieder aufstocken will. Ob er es auch macht wenn er spitz bekommt, das dient nur dem Zwecke um noch mehr Geld herauszuschlagen bei einem BV ist eine andere Sache. Zumal die KiGa´s hier auch Personal für ein Jahr planen müssen. Es wird also geschaut wie im nächsten KiGa-Jahr Personalbedarf da ist, wer dann wie viel arbeiten kann und will und dann entsprechende Verträge ausgearbeitet. Da kann man dann nicht unbedingt sagen, Du Chef, ab nächsten Monat mache ich 10 Stunden mehr wenn dafür gar kein Bedarf besteht. Kein Ding ist es, das dann bei der Planung des nächsten Jahres wieder zu berücksichtigen. So oder so, es wäre deutlich schlauer gewesen die Stundenreduzierung gleich mal nur auf die EZ zu begrenzen und diese zu verlängern. Jetzt weiß sie nicht mal wie die Dinge stehen. Mit Glück hat der AG es genau so auch erst einmal notiert. Wäre besser wegen Mutterschaftsgeld.

von Felica am 07.05.2019, 15:59



Antwort auf: Bekomme ich mein 40Std Gehalt bei erneuter Schwangerschaft?

Ich habe nur eine Frage gestellt und möchte nicht als dumm betitelt werden. Leider wusste ich nichtmals, dass ich Elternzeit nehmen kann und arbeiten gehen darf und gleichzeitig mein Kind fremdbetreuen lassen. Ich frage mich, wo ist da der Sinn? Also kann ich jetzt noch meine Elternzeit verlängern, mit dem vermerk, dass mein Kind mit 35 Std kommt, ich mit 30 std und somit hinterher noch ein Anrecht auf meine 40 std habe, bzw die Elternzeit Monate ausklammern kann und das „alte Elterngeld“ in der neuen Schwangerschaft zu beziehen? Alles ganz schön Tricki.. Und mal ganz ehrlich? Wo wird man heute noch gut zu diesem Thema beraten? Wer hat das Geld über sich keine Gedanken drüber zu machen? Gerade mit Haus, Tiere und Kindern? Wir jedenfalls als „normal“ Verdiener nicht.

von ConniP am 07.05.2019, 16:30



Antwort auf: Bekomme ich mein 40Std Gehalt bei erneuter Schwangerschaft?

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld--elterngeldplus-und-elternzeit-/73770 Auf dieser Seite gibt es eine Broschüre zum Download.

von HeyDu! am 07.05.2019, 16:36



Antwort auf: Bekomme ich mein 40Std Gehalt bei erneuter Schwangerschaft?

Dass der Vollzeitvertrag erhalten bleibt solange man in Elternzeit ist. Innerhalb der Elternzeit kannst Du bis 30 Stunden arbeiten. Ich empfehle: Verlängere Deine Elternzeit, arbeite in dieser 30 Stunden. Wirst Du schwanger und bekommst ein BV bekommst Du das bezahlt was Du auch verdienen würdest. 30 Stunden. Zum neuen Mutterschutz! kannst Du dann Deine Elternzeit beenden und bekommst dann den Mutterschutzlohn für den auflebenden 40 Stunden Vertrag, Für das Elterngeld wird maximal 14 Monate ausgeklammert bei Elterngeld Plus. Also solltest Du Monat 11 und 12 in Plus umwandeln und mehr Monate zu haben die ersetzt werden durch Einkommen vor Kind 1!

von Sternenschnuppe am 07.05.2019, 16:42



Antwort auf: Bekomme ich mein 40Std Gehalt bei erneuter Schwangerschaft?

wenn du nur ein jahr hattest und angabst, danach zu arbeiten bist du auf die zustimmung des AG angewiesen bezüglich der elternzeitverlängerung. hattest du hingegen zwei jahre und jetzt wäre das 3. jahr, brauchst du die zustimmng nicht

von mellomania am 07.05.2019, 17:03



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